Eine berufliche Weiterbildung eröffnet neue Perspektiven, mehr Verantwortung, bessere Karrierechancen und häufig auch ein höheres Einkommen. Trotzdem verzichten viele Fachkräfte auf den nächsten Schritt, weil sie die Kosten einer Fortbildung abschrecken.
Dabei gibt es mit dem Aufstiegs-BAföG eine staatliche Förderung, die genau für diesen Zweck geschaffen wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten, und kann einen erheblichen Teil der Weiterbildungskosten übernehmen. Wer eine förderfähige Fortbildung bei der GFW-BAU absolvieren möchte, sollte sich deshalb frühzeitig mit den Möglichkeiten des Aufstiegs-BAföGs beschäftigen.
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG, früher auch als Meister-BAföG bekannt, unterstützt Fachkräfte bei einer beruflichen Fortbildung. Ziel ist es, Menschen auf ihrem Karriereweg zu fördern und den Fachkräftebedarf in Deutschland zu sichern.
Gefördert werden unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise:
- Lehrgangsgebühren
- Prüfungsgebühren
- Materialkosten (je nach Fortbildung)
- bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich Beiträge zum Lebensunterhalt
Die Förderung setzt sich aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und – sofern erforderlich – zinsgünstigen Darlehen zusammen. Dadurch wird eine hochwertige Weiterbildung für viele Menschen überhaupt erst finanzierbar.
Warum lohnt sich das Aufstiegs-BAföG?
Viele betrachten eine Weiterbildung zunächst ausschließlich als Ausgabe. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Investition in die eigene berufliche Zukunft.
Eine zusätzliche Qualifikation kann unter anderem dazu beitragen,
- Führungsaufgaben zu übernehmen,
- anspruchsvollere Projekte zu betreuen,
- sich für neue Tätigkeitsfelder zu qualifizieren,
- die eigene Position am Arbeitsmarkt zu stärken und
- langfristig bessere Verdienstmöglichkeiten zu schaffen.
Gerade in der Bauwirtschaft werden qualifizierte Fachkräfte dringend gesucht. Wer sich heute weiterbildet, verbessert daher häufig seine beruflichen Perspektiven für viele Jahre.
Was bedeutet das konkret? Die Grundformel des Aufstiegs-BAföGs
Für viele Interessierte ist entscheidend, wie hoch die tatsächliche finanzielle Belastung am Ende ausfällt. Die gute Nachricht: Das Förderprinzip des Aufstiegs-BAföGs ist klar geregelt.
Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (förderfähig bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro) gilt grundsätzlich:
- 50 % der förderfähigen Kosten erhalten Sie als Zuschuss. Dieser Anteil muss nicht zurückgezahlt werden – unabhängig von Einkommen und Vermögen.
- Die übrigen 50 % können über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen finanziert werden. Während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit ist dieses Darlehen in der Regel zins- und tilgungsfrei.
- Bestehen Sie Ihre Abschlussprüfung erfolgreich, werden 50 % des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Dieser Darlehenserlass ist gesetzlich in § 13b des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) geregelt.
Ein Rechenbeispiel
Angenommen, Ihre Weiterbildung kostet 6.000 Euro.
| Position | Betrag |
| Lehrgangskosten | 6.000 € |
| 50 % Zuschuss (nicht rückzahlbar) | –3.000 € |
| 50 % KfW-Darlehen | 3.000 € |
| 50 % Darlehenserlass nach bestandener Abschlussprüfung | –1.500 € |
| Verbleibender Darlehensbetrag | 1.500 € |
Das bedeutet: Von ursprünglich 6.000 Euro Lehrgangskosten verbleibt nach erfolgreichem Abschluss lediglich ein Darlehensbetrag von 1.500 Euro. Gleichzeitig profitieren Sie von den günstigen Konditionen des KfW-Förderdarlehens.
Gerade dieses Beispiel zeigt, warum sich viele Fachkräfte intensiver mit dem Aufstiegs-BAföG beschäftigen sollten. Was zunächst wie eine kostspielige Weiterbildung erscheint, kann durch die staatliche Förderung deutlich günstiger werden.
Hinweis: Das Rechenbeispiel dient der Veranschaulichung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sowie die Entscheidung der zuständigen Förderstelle.
Wer kann Aufstiegs-BAföG beantragen?
Grundsätzlich richtet sich das Aufstiegs-BAföG an Personen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten und die Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildung erfüllen.
- Hierzu gehören insbesondere:
- Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung,
- Personen mit entsprechender Berufserfahrung, sofern diese für die Fortbildung ausreicht,
- Beschäftigte, Selbstständige sowie Arbeitssuchende.
Eine Altersgrenze gibt es nicht. Ob die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die zuständige Förderstelle.
Welche Lehrgänge können gefördert werden?
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Fortbildungen, die zu einem anerkannten beruflichen Fortbildungsabschluss führen. Je nach Lehrgang können darunter beispielsweise Qualifizierungen zum
- Meister,
- Polier,
- Techniker oder
- vergleichbaren Fortbildungsabschlüssen fallen.
Nicht jede Weiterbildung ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind die gesetzlichen Vorgaben des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sowie die Anerkennung des jeweiligen Abschlusses. Die GFW-BAU informiert Interessierte gerne darüber, welche Lehrgänge grundsätzlich für eine Förderung infrage kommen.
Kann ich die Förderung auch berufsbegleitend erhalten?
Ja. Das Aufstiegs-BAföG kann sowohl für Vollzeit- als auch für viele Teilzeitfortbildungen beantragt werden. Gerade Berufstätige nutzen diese Möglichkeit, um sich neben dem Beruf weiterzuqualifizieren und gleichzeitig ihr Einkommen zu behalten.
Welche Förderbestandteile in Betracht kommen, hängt von der jeweiligen Maßnahme und der persönlichen Situation ab.
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Idealerweise kümmern Sie sich bereits vor Beginn der Weiterbildung um die Förderung.
So erhalten Sie frühzeitig Klarheit über die Finanzierung und können Ihre Weiterbildung ohne unnötige Unsicherheiten planen. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Antragstellung.
Weiterbildung ist eine Investition – keine Ausgabe
Wer ausschließlich auf die Lehrgangskosten schaut, übersieht häufig den eigentlichen Wert einer Weiterbildung. Eine zusätzliche Qualifikation eröffnet neue berufliche Chancen, stärkt die eigene Position am Arbeitsmarkt und kann langfristig zu einem höheren Einkommen führen. Gleichzeitig reduziert das Aufstiegs-BAföG die finanzielle Belastung erheblich.
Deshalb lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen. Oft zeigt sich, dass der Weg zum nächsten Karriereschritt deutlich günstiger ist, als viele zunächst vermuten.
Weitere Informationen
Auf unserer Seite zu den Fördermöglichkeiten erfahren Sie mehr über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und erhalten weiterführende Informationen zu förderfähigen Lehrgängen der GFW-BAU.
Hier geht es zu den Informationen: https://gfw-bau.de/foerdermoeglichkeiten/