Der Asphaltstraßenbau steht vor einer wichtigen Umstellung. Mit den TL Asphalt-StB 26 sowie den beiden Teilen der ZTV Asphalt-StB 26 wurden zentrale technische Regelwerke überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2027 wird temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt) zur verbindlichen Regelbauweise.

Hintergrund ist vor allem der Gesundheitsschutz. Beim Einbau von heißem Asphalt entstehen Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Für diese gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³. Durch niedrigere Herstellungs- und Einbautemperaturen lässt sich die Belastung der Beschäftigten deutlich reduzieren.

TA-Asphalt allein genügt jedoch nicht immer. Zusätzlich können Absaugeinrichtungen am Asphaltfertiger, das Abführen von Dämpfen beim Handeinbau sowie klare Arbeitsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen erforderlich sein. Diese Vorgaben gelten auch für Reparaturen und die Wiederherstellung von Aufgrabungen.

Eine zentrale Rolle spielt die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen mögliche Risiken ermitteln, Schutzmaßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit kontrollieren. Dabei sollten Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen werden.

Das neue Regelwerk unterscheidet stärker zwischen Neubau und Bauen im Bestand. Teil 1 der ZTV Asphalt-StB 26 betrifft vor allem Neubauvorhaben und gleichmäßig dicke Asphaltschichten. Teil 2 behandelt schwerpunktmäßig Erhaltungsmaßnahmen und Schichten in ungleichmäßiger Dicke. Je nach Projekt müssen somit beide Teile berücksichtigt werden.

Auch die Ausbildung und Weiterbildung sind anzupassen. Künftige Straßenbauermeister, Bauleiter und Bauüberwacher müssen die neuen Regelungen kennen und praktisch anwenden können.

 

Schlusswort

Die Umstellung auf TA-Asphalt verbindet Gesundheitsschutz, Nachhaltigkeit und technische Qualität. Unternehmen und Auftraggeber sollten ihre Ausschreibungen, Technik, Arbeitsabläufe und Gefährdungsbeurteilungen frühzeitig überprüfen. Die Klärung von Verantwortlichkeiten und die Qualifizierung von Beschäftigten bilden die Grundlage für einen sicheren und regelkonformen Asphaltstraßenbau ab 2027.