1. Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu Veranstaltungen, Lehrgängen und Seminaren erfolgt über die von GFW‑BAU vorgesehenen Anmeldewege, insbesondere über die Onlineanmeldung. Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung durch GFW‑BAU zustande.
2. Durchführung der Veranstaltung
Die Durchführung einer Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Teilnehmerzahl. GFW‑BAU entscheidet in der Regel spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn über die Durchführung. Der Kunde wird über die Durchführung oder Absage unverzüglich informiert.
3. Abmeldung und Stornierung
Eine schriftliche Abmeldung muss GFW‑BAU spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Bei einer späteren Abmeldung oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer aus persönlichen, gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen nicht teilnehmen kann. Der Kunde ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei unvorhersehbaren und nachweisbaren Härtefällen, kann GFW‑BAU auf schriftlichen Antrag eine individuelle Kulanzregelung prüfen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
4. Änderungen und Absage von Veranstaltungen
GFW‑BAU behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
GFW‑BAU behält sich ferner vor, zumutbare Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Terminen, Zeiten, Referenten, Veranstaltungsorten, Tagesabläufen sowie geringfügige inhaltliche Anpassungen, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
Angaben zu Kursen, Lehrgängen, Inhalten, Terminen, Dauer, Veranstaltungsorten und sonstigen organisatorischen oder fachlichen Daten sind freibleibend und unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben in der Anmeldebestätigung, Einladung und Rechnung.
Bei wesentlichen Änderungen, die dem Kunden nicht zumutbar sind, ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
5. Einladung und Rechnungsstellung
Etwa 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhält der Kunde eine schriftliche Einladung. Mit Zugang der Einladung und Rechnung wird die Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Ein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung sowie auf Aushändigung von Unterlagen, Bescheinigungen oder Urkunden besteht grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang.
6. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Ausschreibung, Einladung oder individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders angegeben, versteht sich die Teilnahmegebühr einschließlich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes geregelt ist, umfasst die Teilnahmegebühr die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die vorgesehenen Veranstaltungsunterlagen. Weitere Kosten, insbesondere Reise‑, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, trägt der Kunde selbst.
7. Inhouse-Schulungen
Für Inhouse-Schulungen gilt ein schriftliches Angebot von GFW‑BAU für die Dauer von 8 Wochen ab Versand als verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Die Beauftragung bedarf der Schriftform oder Textform.
Im Übrigen gelten diese AGB für Inhouse-Schulungen entsprechend, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, sofern kein gesetzlicher Ausschluss greift.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufs genügt eine eindeutige Erklärung in Textform oder schriftlich gegenüber GFW‑BAU.
Widerruft der Verbraucher den Vertrag wirksam, sind bereits empfangene Zahlungen zurückzuerstatten. Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, ist ein angemessener Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
9. Haftung
GFW‑BAU haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GFW‑BAU nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von GFW‑BAU ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Dortmund.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dortmund.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand 07/2026
GFW-BAU
Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH
Westfalendamm 229
44141 Dortmund
Tel: 0231 / 56 55 89 2 – 0
Geschäftsführer: Dipl. Volkswirt und Diplom Ökonom Dr. Bernhard Baumann
HRB Dortmund 10873 – Steuernummer: 317 5910 0385
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