Der Asphaltstraßenbau steht an der Schwelle zu einer signifikanten Umstellung. Im Rahmen der Überarbeitung zentraler technischer Regelwerke wurden die TL Asphalt-StB 26 sowie die beiden Teile der ZTV Asphalt-StB 26 herangezogen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 wird die Verwendung von temperaturabgesenktem Asphalt (TA-Asphalt) zur verbindlichen Regelbauweise erklärt.
Der Hintergrund ist in erster Linie der Gesundheitsschutz. Im Rahmen des Einbaus von heißem Asphalt werden Dämpfe und Aerosole aus Bitumen freigesetzt. Für diese Stoffe gilt ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³. Durch die Reduzierung der Herstellungs- und Einbautemperaturen lässt sich die Belastung der Beschäftigten signifikant minimieren.
Die Verwendung von TA-Asphalt allein ist jedoch nicht immer ausreichend. Darüber hinaus können Absaugeinrichtungen am Asphaltfertiger, das Abführen von Dämpfen beim Handeinbau sowie klare Arbeitsanweisungen und regelmäßige Unterweisungen erforderlich sein. Diese Vorgaben finden ebenso Anwendung bei Reparaturen und der Wiederherstellung von Aufgrabungen.
Die Gefährdungsbeurteilung nimmt eine zentrale Stellung ein. Arbeitgebern obliegt die Ermittlung potenzieller Risiken, die Festlegung adäquater Schutzmaßnahmen sowie die Überprüfung ihrer Effektivität. In diesem Kontext ist es von essentieller Bedeutung, den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
Das neue Regelwerk differenziert prägnanter zwischen Neubau und Bauen im Bestand. Der erste Teil der ZTV Asphalt-StB 26 fokussiert sich insbesondere auf Neubauvorhaben und gleichmäßig dicke Asphaltschichten. Der zweite Teil widmet sich schwerpunktmäßig Erhaltungsmaßnahmen und Schichten mit inhomogener Stärke. In Abhängigkeit des spezifischen Projektcharakters ist somit eine Berücksichtigung beider Aspekte erforderlich.
Auch die Ausbildung und Weiterbildung sind anzupassen. Künftige Straßenbauermeister, Bauleiter und Bauüberwacher müssen die neuen Regelungen kennen und praktisch anwenden können.
Schlusswort
Die Umstellung auf TA-Asphalt steht in einem interdisziplinären Zusammenhang, in dem Aspekte des Gesundheitsschutzes, der Nachhaltigkeit und der technischen Qualität miteinander verflochten sind. Es obliegt den Unternehmen und Auftraggebern, ihre Ausschreibungen, Technik, Arbeitsabläufe und Gefährdungsbeurteilungen einer frühzeitigen Überprüfung zu unterziehen. Die Klärung von Verantwortlichkeiten sowie die Qualifizierung von Beschäftigten bilden die Grundlage für einen sicheren und regelkonformen Asphaltstraßenbau ab dem Jahr 2027.