Lehrgänge und Seminare 2025 / 2026
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E-Schein (Teil 1: 28.10.26 – 10.11.26 / Teil 2: 02.12.26 -15.12.26)

Veranstaltung

  • Titel

    E-Schein (Teil 1: 28.10.26 – 10.11.26 / Teil 2: 02.12.26 -15.12.26) – Nr. 2.320

  • Wann 28/10/2026 - 15/12/2026
  • Wo GFW-BAU - Holzwickede, Nordrhein-Westfalen
  • Kategorien Betontechnologie, E-Schein-Lehrgang

Veranstaltungsort

  • StandortGFW-BAU
  • StraßeGottlieb-Daimler-Straße 34
  • Postleitzahl59439
  • StadtHolzwickede
  • BundeslandNordrhein-Westfalen
  • LandDeutschland

Dokumente

In unserem Info-Paket „E-Schein-Lehrgang“ haben wir alle detaillierten Informationen und Formulare zusammengestellt.

Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne: 02301/98 74 96-0

Gebührenüberischt

Lehrgangsgebühr (netto): 2.850,00 €
MwSt Lehrgang: 0,00 €
Gesamt Lehrgangsgebühr (brutto): 2.850,00 €

Prüfungsgebühr (netto): 400,00 €
MwSt Prüfung: 0,00 €
Gesamt Prüfungsgebühr (brutto): 400,00 €

Beschreibung

Nach DIN EN 206-DIN 1045-2 ist die Herstellung und Verarbeitung von höherwertigem Beton nur Unternehmen gestattet, die über eine ständige Betonprüfstelle verfügen. Gleiches gilt für Fertigteil- und Transportbetonwerke. Diese muss von einem in der Betontechnologie und Betonherstellung erfahrenen Fachmann geleitet werden. Als solcher gilt, wer den Nachweis einer erweiterten betontechnologischen Ausbildung erbracht hat

 

Inhalt

  • Konstruktive Anforderungen an Beton und Stahlbeton
  • Ausgangsstoffe des Betons
  • Anforderungen Frischbeton und Festbeton
  • Entwerfen von Betonmischungen
  • Herstellen, Fördern, Einbauen, Verdichten, Nachbehandeln
  • Beton in Abhängigkeit der Expositionsklassen
  • Beton für bestimmte Anwendungsgebiete
  • Sonstige Verfahren und Anforderungen, Sonderbetone
  • Qualitätssicherung

 

Lehrgangsziel
Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis einer erweiterten betontechnologischen Ausbildung.

 

Teilnehmerkreis 

  • Mitarbeiter von Betonprüfstellen
  • Mitarbeiter von Transportbetonwerken
  • Bauleiter
  • Bausachverständige und Gutachter

 

Zulassungsvoraussetzungen gemäß Auszug aus der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Ausgabe August 2023)
 

3.2. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und Prüfung
(1) Zur Ausbildung und Prüfung können solche Personen zugelassen werden, die eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

(a) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
- die Diplom-, Bachlor- oder Masterprüfung in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Baustoffingenieurwesen an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität und die durch schriftliche Arbeitsproben eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbeitens oder Prüfens von Beton nachweisen können.

(b) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
- die Abschlussprüfung an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule, Universität in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung und die eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbeitens oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.

(c) Personen die mit Erfolg bestanden haben:
- die Meisterprüfung auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus und die eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit nach Abschluss ihrer Meisterprüfung im Entwerfen oder Herstellen oder Verarbeiten oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.

(2) Personen, welche die Voraussetzungen der Absätze (1), a) bis c), nicht erfüllen, können vom Prüfungsausschuss zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Entwerfen, Herstellen, Verarbeiten oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.

(3) Personen, welche die Voraussetzungen zum Nachweis der praktischen Tätigkeit gemäß (1) oder (2) noch nicht erfüllen, können vom Prüfungsausschuss zur Ausbildung und Prüfung zugelassen werden. Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird die Urkunde erst dann übermittelt, wenn der geforderte Umfang der praktischen Tätigkeit gemäß (1) oder (2) nachgewiesen wird.

(4) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. In Zweifelsfällen kann die Zulassung von einer Vorprüfung abhängig gemacht werden.

Einzureichende Unterlagen

(2) Der Anmeldung sind beizufügen:
a) das Zeugnis zum Nachweis der in Abschnitt 3.2, Absätze (1), a) bis c), verlangten
Vorbildung bzw. im Falle des Abschnitts 3.2, Absatz (2), Nachweise darüber, welche
Prüfungen im Rahmen der gesamten Berufsausbildung abgelegt wurden;
b) detaillierte Angaben, durch welche Tätigkeit und bei welchen Firmen bzw. Stellen die
betontechnologischen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden und welche Arbeiten
auf welchen Baustellen bzw. in welchen Betonwerken selbständig ausgeführt
wurden;

c) der Nachweis über die Dauer der in Abschnitt 3.2 verlangten praktischen Tätigkeit.

 

Abschluss
Prüfung vor einem vom Ausbildungsbeirat Beton beim Deutschen Beton- und Bautechnik - Verein berufenen Prüfungsausschuss im Hause der GFW-BAU. Der Lehrgang findet in 2 Modulen statt an deren Ende jeweils eine Prüfungabgelegt wird; es müssen beide Prüfungen absolviert werden.

Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Online-Anmeldung. Füllen Sie bitte alle abgefragten Angaben aus und beachten Sie auch die ggf. angebotenen Auswahlmöglichkeiten (z.B. bei Kostenübernahme-ggf. abweichende Rechnungsanschrift eintragen und zwingend eine Rechnungs-E-Mail-Adresse angeben!!, Korrespondenzadresse, Verpflegungswunsch). Wichtig!!: Jeder Teilnehmer benötigt unbedingt eine eigene E-Mail-Adresse! Bitte nicht allgemeine Adressen wie info@XXX.de angeben, da jeder angemeldete Teilnehmer mit der Einladung persönliche Zugangsdaten zu unserem Dashboard erhält! Ab da hat der Teilnehmer Zugang zu dort hinterlegten Informationen zur gewählten Fortbildung. Außerdem wird der Teilnehmer per Mail über neu bereitgestelltes Unterrichtsmaterial (Skripte etc.) informiert. Laden Sie die für die Zulassung erforderlichen Dokumente hoch. Anschließend erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung zu der Veranstaltung. Beachten Sie bitte die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Hinweis
Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen des Antragstellers.

Im Preis enthalten sind die Kosten für Lehrgangsunterlagen und Skripte in digitaler Form (Stick), Bescheinigungen und Zeugnisse.

Außerdem enthalten ist die Verpflegung mit 1 Mittagessen inkl. 1 Getränk je Lehrgangstag (Mo-Do, Fr kein Mittagessen).

 

Die Prüfung der Zulassung durch den Prüfungsausschuss erfolgt Mitte September 2026.  Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt ein.