In unserem Info-Paket „Asbest / TRGS 519 Anlage 5 ( Fortbildung)“ haben wir alle detaillierten Informationen und Formulare zusammengestellt.
Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne: 02301/98 74 96-0
Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 und 4
(getrennte Durchführung)
Seit etwa 1930 wurde in Deutschland Asbest in großen Mengen verwendet und zu mehr als 3.000 verschiedenen Produkten verarbeitet. Vor allem in den 1960er und 1970er Jahren wurden viele Gebäude unter Verwendung von z.B. Asbestzement erbaut. Seit Anfang der 1990er Jahre ist in Deutschland die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte verboten.
Doch damit ist Asbest nicht plötzlich verschwunden, sondern er begleitet uns bis heute besonders im Bereich der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, die in den genannten Zeiträumen erbaut wurden. Derartige Arbeiten, sowie die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle dürfen nur von Mitarbeitern durchgeführt werden, welche über einen entsprechenden Nachweis der Sachkunde gem. TRGS Anlag 3 oder 4 verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben. Der Sachkundenachweis gilt dann (gem TRGS 519 Stand März 2014) für den Zeitraum von 6 Jahren.
Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben wurden, waren nur noch bis zum 30.06.2016 gültig.
Sachkundenachweise, die nach dem 01.07.2010 erworben wurden, sind ab dem Datum des Erwerbs für 6 Jahre gültig!
Die Sachkundenachweise können nur während der Geltungsdauer durch die Teilnahme an diesem eintägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängert werden.
(Auszug aus der TRGS 519 Anlage 5)
Mindestanforderungen für Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519
Die Fortbildungslehrgänge für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3 bzw. Anlage 4 sind entsprechend den Anforderungen aus den jeweiligen Anlagen inhaltlich zu gestalten und getrennt durchzuführen.
Inhalte
1. Asbest – Verwendung und Eigenschaften
2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
3. Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
4. Technische und Organisatorische Maßnahme
5. Persönliche Schutzausrüstung
Referententeam
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
Inhaber von Sachkundenachweisen nach TRGS 519 Anlage 3 oder 4
Bitte laden Sie bei der Anmeldung Ihren ursprünglichen Sachkundenachweises bei denZulassungskriterien "Sachkunde Nachweis TRGS" mit hoch. Nachweis der ev. schon absolviertn letzten Fortbildung bitte bei zusätzliche Dokumente" hochladen.
Ohne Vorlage des Originals des Sachkundenachweises und ggf. des Nachweises der letzten Fortbildung (spätestens während der Veranstaltung) darf keine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden!
Abschluß
Nachweis über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs
Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Online-Anmeldung. Füllen Sie bitte alle abgefragten Angaben aus und beachten Sie auch die ggf. angebotenen Auswahlmöglichkeiten (z.B. bei Kostenübernahme-ggf. abweichende Rechnungsanschrift eintragen und zwingend eine Rechnungs-E-Mail-Adresse angeben!!, Korrespondenzadresse, Verpflegungswunsch bitte auswählen ob „vegetarisch“ oder „allgemein“ (bei uns gibt es grundsätzlich kein Schweinefleisch!).
Wichtig!!: Jeder Teilnehmer benötigt unbedingt eine eigene E-Mail-Adresse auf die er auch privat Zugriff hat! Bitte nicht allgemeine Adressen wie info@XXX.de angeben, da jeder angemeldete Teilnehmer mit der Einladung persönliche Zugangsdaten zu unserem Dashboard erhält! Ab da hat der Teilnehmer Zugang zu dort hinterlegten Informationen zur gewählten Fortbildung. Außerdem wird der Teilnehmer per Mail über neu bereitgestelltes Unterrichtsmaterial (Skripte etc.) informiert.
Bei dieser Veranstaltung sind die Verpflegung, ein Mittagessen (freitags keine Mittagsverpflegung), und die Tagungsgetränke bereits enthalten.
Westfalendamm 229
44141 Dortmund
Deutschland
GFW-BAU Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH
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