In unserem Info-Paket „Geprüfter Polier Hochbau/Tiefbau“ haben wir alle detaillierten Informationen und Formulare zusammengestellt.
Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne: 02301/98 74 96-0
Der Wettbewerb zwingt alle Bauunternehmungen zu ständiger Rationalisierung der Arbeitsabläufe auf den Baustellen. Dazu werden qualifizierte Fachleute benötigt. Außerdem scheiden altersbedingt viele Baustellenführungskräfte aus den Betrieben aus. Die Fortbildung garantiert daher erfahrenen Handwerkern beruflichen Aufstieg und gibt ihnen Perspektiven.
Inhalt
Lehrgangsziel
Unser Lehrgang bereitet die Teilnehmer/innen auf die Prüfungen „Geprüfter Polier/in Tiefbau“ vor. Der Prüfungsausschuss ist von der Handwerkskammer Dortmund berufen. Die geschäftsführende Stelle der Handwerkskammer Dortmund für diese Prüfung ist die GFW-BAU.
Für den kompletten Fortbildungsabschluss ist zusätzlich die Berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (Ausbildereignung, 1.340) vor dem letzten Prüfungsteil nachzuweisen.
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Befähigung, Prozesse im Tiefbau zu organisieren und zu überwachen und die hierfür erforderlichen Fach- und Führungsaufgaben zu
übernehmen.
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, die folgenden im Zusammenhang stehenden Aufgaben als Führungskraft bei Baustellenplanung und Bauausführung
unter Berücksichtigung insbesondere betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen wahrzunehmen:
Abschluss
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Polier“
oder „Geprüfte Polierin“.
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen (Quelle: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin vom 06.09.2012 (BGBI. I, S. 1926) zuletzt geändert durch die Änderungsverordnung vom 25.04.2013 (BGBl. I S. 942).
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen
Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt,oder
3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften
Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 haben und die Qualifikationen
eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine andere fachlich und nach Breite
und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch
zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur
Prüfung rechtfertigen.
Die Fortbildung zum Geprüften Polier ist förderfähig nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)- das heißt, wer alle Teile absolviert, kann dafür Aufstiegs-Bafög erhalten. Wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten, kreuzen Sie dies im Online- Anmeldeformular mit an. Sie erhalten dann von uns die Formblätter "B" und "Z" ausgefüllt für Ihren Bafög-Antrag zurück.
für weitere Fördermöglichkeiten klicken Sie hier
Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Online-Anmeldung. Füllen Sie bitte alle abgefragten Angaben aus und beachten Sie auch die ggf. angebotenen Auswahlmöglichkeiten (z.B. bei Kostenübernahme-ggf. abweichende Rechnungsanschrift eintragen und zwingend eine Rechnungs-E-Mail-Adresse angeben!!, Korrespondenzadresse, Verpflegungswunsch bitte auswählen ob „vegetarisch“ oder „allgemein“ (bei uns gibt es grundsätzlich kein Schweinefleisch!)
Je Lehrgangstag (außer freitags) ist die Verpflegung mit 1 Mittagessen inkl. 1 Getränk und Frühstück für 14,00 € (inkl. MwSt.) möglich. Sie können den Verpflegungswunsch im Online-Anmeldeformular angeben.
Wichtig!!: Jeder Teilnehmer benötigt unbedingt eine eigene E-Mail-Adresse auf die er auch privat Zugriff hat! Bitte nicht allgemeine Adressen wie info@XXX.de angeben, da jeder angemeldete Teilnehmer mit der Einladung persönliche Zugangsdaten zu unserem Dashboard erhält! Ab da hat der Teilnehmer Zugang zu dort hinterlegten Informationen zur gewählten Fortbildung. Außerdem wird der Teilnehmer per Mail über neu bereitgestelltes Unterrichtsmaterial (Skripte etc.) informiert.
Hinweis
Bitte laden Sie zusammen in der Online-Anmeldung unter der gewählten Qualifikation folgende Unterlagen mit hoch:
Beachten Sie das GFW-BAU – Modulsystem der Aufstiegsfortbildung.
Westfalendamm 229
44141 Dortmund
Deutschland
GFW-BAU Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH
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