Lehrgänge und Seminare 2025 / 2026
Lehrgänge und Seminare 2025 / 2026
Lehrgänge und Seminare 2025 / 2026
Lehrgänge und Seminare 2025 / 2026
Lehrgänge und Seminare 2025 / 2026
Lehrgänge und Seminare 2025 / 2026

SIVV-Lehrgang

Veranstaltung

  • Titel

    SIVV-Lehrgang – Nr. 2.353

  • Wann 13/04/2026 - 24/04/2026
  • Wo GFW-BAU - Holzwickede, Nordrhein-Westfalen
  • Kategorien Betontechnologie, SIVV-Schein

Veranstaltungsort

  • StandortGFW-BAU
  • StraßeGottlieb-Daimler-Straße 34
  • Postleitzahl59439
  • StadtHolzwickede
  • BundeslandNordrhein-Westfalen
  • LandDeutschland

Dokumente

In unserem Info-Paket „SIVV-Schein“ haben wir alle detaillierten Informationen und Formulare zusammengestellt.

Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne: 02301/98 74 96-0

Gebührenüberischt

Lehrgangsgebühr (netto): 2.200,00 €
MwSt Lehrgang: 0,00 €
Gesamt Lehrgangsgebühr (brutto): 2.200,00 €

Prüfungsgebühr (netto): 200,00 €
MwSt Prüfung: 0,00 €
Gesamt Prüfungsgebühr (brutto): 200,00 €

Beschreibung

Nach den einschlägigen Vorschriften über Betoninstandsetzung dürfen derartige Arbeiten nur Unternehmen ausführen, die u.a. über anerkanntes Baustellenfachpersonal verfügen.
Darunter ist zu verstehen, dass die Baustellenfachkraft (i.d.R. Polier oder Meister) den Befähigungsnachweis SIVV erbracht hat.

 

Inhalt

  • Grundlagen der Betoninstandhaltung und Regelwerke
  • Beton und Stahl
  • Grundlagen von Kunststoffen
  • Schutzmaßnahmen
  • Schadensmechanismen bei Beton
  • Instandsetzungsverfahren mit Mörtel und Beton
  • Instandsetzungsverfahren Oberflächenschutzsysteme
  • Fugen; geklebte Bauteilverstärkung
  • Vergussmörtel und Vergussbeton
  • Füllen von Rissen und Hohlräumen

 

Lehrgangsziel
Zertifikat SIVV-Schein

 

Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
Bautechniker, Bauingenieure, Betonbauer, Maurer, Fachkräfte, die in der Betoninstandsetzung arbeiten und den Voraussetzungen des § 4 der vom „Ausbildungsbeirat Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ erlassenen Prüfungsordnung vom 01. Juli 2022 entsprechen.

Für den SIVV-Lehrgang sind Zulassungsunterlagen erforderlich!

  • Laden Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Zulassung zur Prüfung hoch.
  • Laden Sie die Ihrer im Antrag angegeben Qualifikation entsprechenden Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise hoch.
  • Für den Unterricht im Betonlabor muss ein gem. REACH-Verordnung erforderlicher Nachweis erbracht werden. Dieser bezieht sich auf den Umgang mit Diisocyanaten, wie sie in Mörteln und Beschichtungen vorkommen. Es gibt die ISOPA Schulungen (online)in Modulen oder Ihre eigene dementsprechende Haus-Unterweisung durch Ihre eigene Sicherheitsfachkraft. (für Schulung: 048 „Kleb- und Dichtstoffe“; 049 „Bodenbeläge und Bauwerksabdichtungen“; 050 „Hochdruck-Injektionsharze, 051 Kleinverpackungen)
  • Eines der Module ist ausreichend

Bitte bringen Sie folgende Lehrgangsutensilien mit:

  • Taschenrechner
  • Hardware (Notebook , Laptop, Tablet)
  • SIVV-Handbuch. Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen Ausgabe 2025

Der Lehrgang beinhaltet praktische Anteile in unserem Betonlabor.
Einweg-Overalls, Handschuhe und Schutzbrille werden von uns bereitgestellt.
Darüber hinaus MUSS eigene Arbeitskleidung (Arbeitssicherheitsschuhe) mitgebracht werden. 

 

Auszug aus der Prüfungsordnung

§ 4 Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und Prüfung

(1) Zur Ausbildung und Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen in der Erhaltung von Betonbauteilen besitzen und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

a) Facharbeiter mit Ausbildungsabschluss zum Beton- und Stahlbetonbauer, Hochbaufacharbeiter oder Maurer und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

b) Baustoffprüfer mit Ausbildungsabschluss der Fachrichtung Mörtel und Beton und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

c) Geprüfter Polier und Werkpolier im Hochbau oder Tiefbau, Meister auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus oder im Maurerhandwerk und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

d) Die Abschlussprüfung Bautechniker und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

(2) Personen, welche die Voraussetzungen der Abschnitte (1) a) bis d) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen mindestens dreijährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in Baustoffkunde, insbesondere in Betontechnologie, und Tätigkeiten in der Betoninstandsetzung nachweisen können. Die Kenntnisse sind durch eine Eingangsprüfung zu belegen.

(3) Personen nach den Abschnitten

(1) a) bis c) und (2) sollen vor Beginn des Lehrgangs einen zweitägigen Vorbereitungslehrgang auf dem Gebiet der Betontechnologie absolvieren und müssen ihre Kenntnisse durch eine Eingangsprüfung belegen.

(4) Zugelassen werden auch Personen, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauwesens an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität bestanden haben und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit nachweisen können sowie Absolventen einer E-Schein-Ausbildung.

(5)  Sofern für den Umgang mit Gefahrstoffen, die in den Lehrgängen zur Anwendung kommen, besondere oder rechtlich vorgeschriebene
Kenntnisse erforderlich sind, müssen entsprechende Schulungen bereits zur Anmeldung der Ausbildung nachgewiesen werden.

 

Referententeam

 

Abschluss
Prüfung vor einem vom „Ausbildungsbeirat Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. berufenen Prüfungsausschuss im Hause der GFW-BAU.
SIVV-Schein (Zertifikat).

 

Bei dieser Veranstaltung ist die Verpflegung (Frühstück und Mittagessen) bereits in der Teilnahmegebühr enthalten. (1. Lehrgangstag kein Frühstück, da um 09:00 Beginn, freitags jeweils keine Verpflegung)

 

Meisterhaft
375 Punkte

 

Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Online-Anmeldung. Füllen Sie bitte alle abgefragten Angaben aus und beachten Sie auch die ggf. angebotenen Auswahlmöglichkeiten (z.B. bei Kostenübernahme-ggf. abweichende Rechnungsanschrift eintragen und zwingend eine Rechnungs-E-Mail-Adresse angeben!!, Korrespondenzadresse, Verpflegungswunsch bitte auswählen ob „vegetarisch“ oder „allgemein“ (bei uns gibt es grundsätzlich kein Schweinefleisch!). 

Wichtig!!: Jeder Teilnehmer benötigt unbedingt eine eigene E-Mail-Adresse auf die er auch privat Zugriff hat! Bitte nicht allgemeine Adressen wie info@XXX.de angeben, da jeder angemeldete Teilnehmer mit der Einladung persönliche Zugangsdaten zu unserem Dashboard erhält! Ab da hat der Teilnehmer Zugang zu dort hinterlegten Informationen zur gewählten Fortbildung. Außerdem wird der Teilnehmer per Mail über neu bereitgestelltes Unterrichtsmaterial (Skripte etc.) informiert.