Lehrgänge und Seminare 2025 / 2026
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SIVV-Lehrgang

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Veranstaltung

  • Titel

    SIVV-Lehrgang – Nr. 2.353

  • Wann 12/04/2026 - 23/04/2026
  • Wo GFW-BAU - Holzwickede, Nordrhein-Westfalen
  • Kategorien Betontechnologie, SIVV-Schein

Veranstaltungsort

  • StandortGFW-BAU
  • StraßeGottlieb-Daimler-Straße 34
  • Postleitzahl59439
  • StadtHolzwickede
  • BundeslandNordrhein-Westfalen
  • LandDeutschland

Dokumente

In unserem Info-Paket „SIVV-Schein“ haben wir alle detaillierten Informationen und Formulare zusammengestellt.

Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne: 02301/98 74 96-0

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Gebührenüberischt

Lehrgangsgebühr (netto): 2.200,00 €
MwSt Lehrgang: 0,00 €
Gesamt Lehrgangsgebühr (brutto): 2.200,00 €

Prüfungsgebühr (netto): 200,00 €
MwSt Prüfung: 0,00 €
Gesamt Prüfungsgebühr (brutto): 200,00 €

Beschreibung

Nach den einschlägigen Vorschriften über Betoninstandsetzung dürfen derartige Arbeiten nur Unternehmen ausführen, die u.a. über anerkanntes Baustellenfachpersonal verfügen.
Darunter ist zu verstehen, dass die Baustellenfachkraft (i.d.R. Polier oder Meister) den Befähigungsnachweis SIVV erbracht hat.

 

Inhalt

  • Grundlagen der Betoninstandhaltung und Regelwerke
  • Beton und Stahl
  • Grundlagen von Kunststoffen
  • Schutzmaßnahmen
  • Schadensmechanismen bei Beton
  • Instandsetzungsverfahren mit Mörtel und Beton
  • Instandsetzungsverfahren Oberflächenschutzsysteme
  • Fugen; geklebte Bauteilverstärkung
  • Vergussmörtel und Vergussbeton
  • Füllen von Rissen und Hohlräumen

 

Lehrgangsziel
Zertifikat SIVV-Schein

 

Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
Bautechniker, Bauingenieure, Betonbauer, Maurer, Fachkräfte, die in der Betoninstandsetzung arbeiten und den Voraussetzungen des § 4 der vom „Ausbildungsbeirat Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ erlassenen Prüfungsordnung vom 01. Juli 2022 entsprechen.

 

Auszug aus der Prüfungsordnung

§ 4 Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und Prüfung

(1) Zur Ausbildung und Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen in der Erhaltung von Betonbauteilen besitzen und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

a) Facharbeiter mit Ausbildungsabschluss zum Beton- und Stahlbetonbauer, Hochbaufacharbeiter oder Maurer und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

b) Baustoffprüfer mit Ausbildungsabschluss der Fachrichtung Mörtel und Beton und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

c) Geprüfter Polier und Werkpolier im Hochbau oder Tiefbau, Meister auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus oder im Maurerhandwerk und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

d) Die Abschlussprüfung Bautechniker und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

(2) Personen, welche die Voraussetzungen der Abschnitte (1) a) bis d) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen mindestens dreijährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in Baustoffkunde, insbesondere in Betontechnologie, und Tätigkeiten in der Betoninstandsetzung nachweisen können. Die Kenntnisse sind durch eine Eingangsprüfung zu belegen.

(3) Personen nach den Abschnitten

(1) a) bis c) und (2) sollen vor Beginn des Lehrgangs einen zweitägigen Vorbereitungslehrgang auf dem Gebiet der Betontechnologie absolvieren und müssen ihre Kenntnisse durch eine Eingangsprüfung belegen.

(4) Zugelassen werden auch Personen, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauwesens an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität bestanden haben und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit nachweisen können sowie Absolventen einer E-Schein-Ausbildung.

(5)  Sofern für den Umgang mit Gefahrstoffen, die in den Lehrgängen zur Anwendung kommen, besondere oder rechtlich vorgeschriebene
Kenntnisse erforderlich sind, müssen entsprechende Schulungen bereits zur Anmeldung der Ausbildung nachgewiesen werden.

 

Referententeam

 

Abschluss
Prüfung vor einem vom „Ausbildungsbeirat Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. berufenen Prüfungsausschuss im Hause der GFW-BAU.
SIVV-Schein (Zertifikat).

 

eranstaltungsnummer / Weitere Termine (Prüfung jeweils am letzten Tag)

  • 2.354  16.09.2024 - 27.09.2024
  • 2.355  14.10.2024 - 25.10.2024
  • 2.356  11.11.2024 -  22.11.2024
     
  • 2.350  13.01.2025 - 24.01.2025
  • 2.351  17.02.2025 - 28.02.2025
  • 2.352  17.03.2025 - 28.03.2025
  • 2.353  12.05.2025 - 23.05.2025
  • 2.354  15.09.2025 - 26.09.2025
  • 2.355  06.10.2025 - 17.10.2025
  • 2.356  10.11.2025 - 21.11.2025

 

 

 

Je Lehrgangstag (außer freitags) ist die Verpflegung mit 1 Mittagessen inkl. 1 Getränk für 14,00 € (inkl. MwSt.) möglich. Sie können den Verpflegungswunsch auf dem Anmeldeformular angeben.

 

 

Meisterhaft
375 Punkte