In unserem Info-Paket „SIVV-Schein“ haben wir alle detaillierten Informationen und Formulare zusammengestellt.
Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne: 02301/98 74 96-0
Nach den einschlägigen Vorschriften über Betoninstandsetzung dürfen derartige Arbeiten nur Unternehmen ausführen, die u.a. über anerkanntes Baustellenfachpersonal verfügen.
Darunter ist zu verstehen, dass die Baustellenfachkraft (i.d.R. Polier oder Meister) den Befähigungsnachweis SIVV erbracht hat.
Inhalt
Lehrgangsziel
Zertifikat SIVV-Schein
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
Bautechniker, Bauingenieure, Betonbauer, Maurer, Fachkräfte, die in der Betoninstandsetzung arbeiten und den Voraussetzungen des § 4 der vom „Ausbildungsbeirat Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ erlassenen Prüfungsordnung vom 01. Juli 2022 entsprechen.
Für den SIVV-Lehrgang sind Zulassungsunterlagen erforderlich!
Bitte bringen Sie folgende Lehrgangsutensilien mit:
Der Lehrgang beinhaltet praktische Anteile in unserem Betonlabor.
Einweg-Overalls, Handschuhe und Schutzbrille werden von uns bereitgestellt.
Darüber hinaus MUSS eigene Arbeitskleidung (Arbeitssicherheitsschuhe) mitgebracht werden.
Auszug aus der Prüfungsordnung
§ 4 Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und Prüfung
(1) Zur Ausbildung und Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen in der Erhaltung von Betonbauteilen besitzen und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Facharbeiter mit Ausbildungsabschluss zum Beton- und Stahlbetonbauer, Hochbaufacharbeiter oder Maurer und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
b) Baustoffprüfer mit Ausbildungsabschluss der Fachrichtung Mörtel und Beton und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
c) Geprüfter Polier und Werkpolier im Hochbau oder Tiefbau, Meister auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus oder im Maurerhandwerk und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
d) Die Abschlussprüfung Bautechniker und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
(2) Personen, welche die Voraussetzungen der Abschnitte (1) a) bis d) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen mindestens dreijährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in Baustoffkunde, insbesondere in Betontechnologie, und Tätigkeiten in der Betoninstandsetzung nachweisen können. Die Kenntnisse sind durch eine Eingangsprüfung zu belegen.
(3) Personen nach den Abschnitten
(1) a) bis c) und (2) sollen vor Beginn des Lehrgangs einen zweitägigen Vorbereitungslehrgang auf dem Gebiet der Betontechnologie absolvieren und müssen ihre Kenntnisse durch eine Eingangsprüfung belegen.
(4) Zugelassen werden auch Personen, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauwesens an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität bestanden haben und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit nachweisen können sowie Absolventen einer E-Schein-Ausbildung.
(5) Sofern für den Umgang mit Gefahrstoffen, die in den Lehrgängen zur Anwendung kommen, besondere oder rechtlich vorgeschriebene
Kenntnisse erforderlich sind, müssen entsprechende Schulungen bereits zur Anmeldung der Ausbildung nachgewiesen werden.
Abschluss
Prüfung vor einem vom „Ausbildungsbeirat Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. berufenen Prüfungsausschuss im Hause der GFW-BAU.
SIVV-Schein (Zertifikat).
Bei dieser Veranstaltung ist die Verpflegung (Frühstück und Mittagessen) bereits in der Teilnahmegebühr enthalten. (1. Lehrgangstag kein Frühstück, da um 09:00 Beginn, freitags jeweils keine Verpflegung)
Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte die Online-Anmeldung. Füllen Sie bitte alle abgefragten Angaben aus und beachten Sie auch die ggf. angebotenen Auswahlmöglichkeiten (z.B. bei Kostenübernahme-ggf. abweichende Rechnungsanschrift eintragen und zwingend eine Rechnungs-E-Mail-Adresse angeben!!, Korrespondenzadresse, Verpflegungswunsch bitte auswählen ob „vegetarisch“ oder „allgemein“ (bei uns gibt es grundsätzlich kein Schweinefleisch!).
Wichtig!!: Jeder Teilnehmer benötigt unbedingt eine eigene E-Mail-Adresse auf die er auch privat Zugriff hat! Bitte nicht allgemeine Adressen wie info@XXX.de angeben, da jeder angemeldete Teilnehmer mit der Einladung persönliche Zugangsdaten zu unserem Dashboard erhält! Ab da hat der Teilnehmer Zugang zu dort hinterlegten Informationen zur gewählten Fortbildung. Außerdem wird der Teilnehmer per Mail über neu bereitgestelltes Unterrichtsmaterial (Skripte etc.) informiert.
Westfalendamm 229
44141 Dortmund
Deutschland
GFW-BAU Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH
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