Neue Schwellenwerte 2026: Mehr EU-Verfahren, weniger Bürokratie bei kleinen Bauprojekten

Neue Schwellenwerte 2026: Mehr EU-Verfahren, weniger Bürokratie bei kleinen Bauprojekten

Seit dem 01. Januar 2026 gelten neue Schwellenwerte in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A. Diese Regelung bestimmt, wie öffentliche Bauaufträge vergeben werden und ab welchem Auftragswert eine europaweite Ausschreibung verpflichtend ist.

Absenkung des EU-Schwellenwertes

Der EU-Schwellenwert für Bauaufträge wurde von 5.538.000 € auf 5.404.000 € gesenkt. Überschreitet der geschätzte Auftragswert diese Grenze, muss das Vergabeverfahren europaweit durchgeführt werden. Die Anpassung erfolgt regelmäßig auf Grundlage von Inflationsentwicklung und Wechselkurs des Euro.

Für öffentliche Auftraggeber bedeutet dies, dass größere Projekte künftig schneller in den EU-Vergabebereich fallen.

Neue Wertgrenzen im Unterschwellenbereich

Gleichzeitig wurden die nationalen Wertgrenzen angehoben. Ziel ist die Reduzierung von Bürokratie bei kleineren Bauvorhaben.

Die neuen Grenzen:

•    Direktauftrag bis 50.000 €

•    Freihändige Vergabe bis 100.000 €

•    Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb bis 150.000 €

Unterschied der Vergabearten

•    Direktauftrag
Ein Unternehmen kann ohne umfangreiches Vergabeverfahren unmittelbar beauftragt werden. Der formale Aufwand ist gering.

•    Freihändige Vergabe
Mehrere ausgewählte Unternehmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Verhandlungen über Preis und Leistung sind zulässig.

•    Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Ebenfalls Einladung ausgewählter Unternehmen. Allerdings sind Nachverhandlungen ausgeschlossen. Die Angebote werden anhand fester Zuschlagskriterien verglichen.

Einordnung

Die Kombination aus abgesenktem EU-Schwellenwert und angehobenen nationalen Wertgrenzen führt zu einer differenzierten Entwicklung: strengere europäische Vorgaben bei großen Projekten, gleichzeitig mehr Flexibilität bei kleineren Vorhaben.

 

Eine sorgfältige Verfahrenswahl bleibt daher entscheidend.