Teilnahmebedingungen für das GFW-BAU-Stipendium

Teilnahmebedingungen für das GFW-BAU-Stipendium

1. Träger und Ziel

Die GFW-BAU Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH vergibt das GFW-BAU-Stipendium, um Fachkräften die Teilnahme an einem Aufstiegslehrgang zu ermöglichen, die sie ohne finanzielle Unterstützung nicht wahrnehmen könnten.

2. Umfang

Das Stipendium wird für einen einzelnen Lehrgang gewährt. Es umfasst die Lehrgangsgebühr, die Prüfungsgebühr, die Unfallversicherung während des Lehrgangs sowie die Verpflegung an den Lehrgangstagen. Fahrt-, Übernachtungs- und sonstige Kosten trägt die Stipendiatin oder der Stipendiat selbst. Eine Auszahlung in Geld ist ausgeschlossen.

3. Anzahl

Die GFW-BAU vergibt in der Regel zwei Stipendien pro Halbjahr. Welche Lehrgänge gefördert werden, legt sie für jede Runde fest. Bevorzugt werden Lehrgänge mit niedrigen Zulassungsvoraussetzungen.

4. Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular auf gfw-bau.de innerhalb der veröffentlichten Bewerbungsfrist. Das Stipendium muss vor der Anmeldung zum Lehrgang beantragt werden. Wer für den betreffenden Lehrgang bereits angemeldet ist, kann sich nicht bewerben. Eine Abmeldung zum Zweck der Bewerbung ist möglich. Es gelten die Stornobedingungen der AGB, und der Lehrgangsplatz wird nicht freigehalten.

5. Voraussetzungen

Bewerben kann sich, wer die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung des jeweiligen Lehrgangs erfüllt und die erforderlichen Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss einreicht.

6. Auswahl

Über die Vergabe entscheidet eine Jury der GFW-BAU. Berücksichtigt werden insbesondere die finanzielle Situation, die Motivation und die Wirkung des Stipendiums. Die Angaben zur Person und zum Verdienst sind Selbstauskünfte. Bewusst falsche Angaben führen zum Ausschluss bzw. zum Widerruf des Stipendiums. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidung wird nicht begründet.

7. Zusage und Annahme

Die Zusage erfolgt per E-Mail und steht unter dem Vorbehalt der Zulassung zur Prüfung durch den Prüfungsausschuss. Sie muss innerhalb der genannten Frist schriftlich angenommen werden. Mit der Annahme wird die Bewerbung in eine verbindliche Anmeldung zum Lehrgang umgewandelt.

8. Nachrückliste

Für jeden Lehrgang führt die GFW-BAU eine Nachrückliste in fester Reihenfolge. Wird ein Stipendium nicht angenommen, abgesagt oder nicht angetreten, geht es an die nächste Person auf der Liste.

9. Teilnahme

Die Stipendiatin oder der Stipendiat verpflichtet sich, regelmäßig am Lehrgang teilzunehmen und die Prüfung abzulegen. Bei Nichterscheinen am ersten Lehrgangstag ohne Nachricht oder bei Abbruch ohne wichtigen Grund erlischt das Stipendium. Eine Rückforderung bereits angefallener Kosten erfolgt nicht. Eine erneute Bewerbung ist in diesem Fall ausgeschlossen.

10. Wiederholung und Ausfall

Bei Nichtbestehen übernimmt die GFW-BAU einmalig die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung. Sagt die GFW-BAU den Lehrgang ab, gilt das Stipendium für den nächsten Termin desselben Lehrgangs.

11. Öffentlichkeitsarbeit

Die Teilnahme an Presse- oder Social-Media-Beiträgen ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Auswahl. Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

12. Datenschutz

Die Angaben werden ausschließlich für die Durchführung des Stipendienverfahrens verarbeitet. Daten nicht ausgewählter Bewerberinnen und Bewerber werden sechs Monate nach der Entscheidung gelöscht, sofern keine Einwilligung zur Information über künftige Runden vorliegt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

13. Änderungen

Die GFW-BAU kann das Programm für künftige Runden ändern oder einstellen. Laufende Zusagen bleiben davon unberührt.