Berechtigte Nachträge effektiv durchsetzen und unberechtigte Nachträge wirksam abwehren
Sowohl im „neuen“ BGB-Werkvertragsrecht, als insbesondere auch in der VOB/B gibt es Regelungen zu Nachträgen, die teils unterschiedlich sind und teils aufeinander aufbauen oder sich ergänzen.
Je nachdem, ob ein BGB-Werkvertrag oder ein VOB/B-Werkvertrag geschlossen wird, müssen daher Auftraggeber, Auftragnehmer sowie die sie begleitenden Architekten und Ingenieure Kenntnisse von diesen Regelungen haben, um rechtliche und wirtschaftliche Nachteile in erheblichem Umfange zu vermeiden.
Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr eine Grundsatzentscheidung gefällt hat, nach der der jahrzehntelang geltende Grundsatz „guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ in dieser Form nicht mehr gilt, müssen auch Auftraggeber und Auftragnehmer besondere Kenntnisse davon haben, in welcher Art und Weise und in welcher Höhe Nachträge geltend gemacht werden können.
Auch inwiefern dabei zwischen den einzelnen Nachtragsarten differenziert werden muss, muss genau überprüft werden.
Wichtig ist es auch zu wissen, wie Nachträge dokumentiert werden können, um diese wirksam durchsetzen zu können, bzw. unberechtigte Nachträge effektiv abwehren zu können.
Darüber hinaus müssen die Vertragspartner auch wissen wie zu reagieren ist, wenn vom Bau-Soll abweichende Leistungen angeordnet, jedoch möglicherweise nicht mit Vollmacht beauftragt werden und ob und wenn ja in welcher Form dann gegebenenfalls Ansprüche weiter verfolgt werden können. Stichwort hierzu ist u.a. die Geschäftsführung ohne Auftrag.
Schließlich gehört auch das Wissen um die Möglichkeiten der Absicherung von Nachträgen zum Rüstzeug eines jeden Unternehmers.
Inhalt
Ziel
des Seminars ist es, den Teilnehmern nahe zu bringen, wie Nachträge dokumentiert werden können, um diese wirksam durchsetzen zu können, bzw. unberechtigte Nachträge effektiv abwehren zu können.
Teilnehmerkreis
Bauunternehmer und deren Bauleiter, Handwerker, Archtekten, Investoren, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Poliere, Niedserlassungsleiter und Projektleiter von Bauunternehmen
Referent
Rechtsanwalt Goetz Michaelis
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrwecht
Anwaltskanzlei Michaelis, Werne
Veranstaltungsnummer/weitere Termine
Innungs- mitglied |
externe Teilnehmer |
|
320,00 € |
380,00 € |
netto |
60,80 € |
72,20 € |
19% MwSt |
380,80 € |
452,20 € |
brutto |
In der Teilnahmegebühr sind ein Mittagessen und die Tagungsgetränke bereits enthalten.
Meisterhaft
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