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"Meisterprämie" in Niedersachsen (Quelle www.nbank.de)

Niedersächsische Absolventen mit einem Meisterabschluss im Handwerk können seit 14.Mai 2018 die „Meisterprämie“ beantragen! Diese Prämie soll die Meisterausbildung attraktiver machen und eine Anerkennung für die bestandene Prüfung darstellen.

  • Prämie in Höhe von 4.000 Euro
  • Erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildungsprüfung zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.09.2023
  • Antragstellung spätestens 6 Monate nach Datum der Ausstellung des Abschlusszeugnisses, spätestens aber am 30.09.2023
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Land Bremen
  • Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet

Mehr dazu finden Sie hier.

www.nbank.de / Privatpersonen/ Ausbildung-Qualifikation / Meisterprämie-im-Handwerk.

 

WIN - Weiterbildung in Niedersachsen (Quelle www.nbank.de)

Niedersächsische Unternehmen können einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt diese Unternehmen bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmittel.

Gefördert werden Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten.

  • Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen
  • Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
  • Maximal 36 Monate Laufzeit
  • Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023 verlängert
  • Pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen

mehr dazu finden Sie hier: www.nbank.de

 

 

 

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