Nach DIN EN 206-DIN 1045-2 ist die Herstellung und Verarbeitung von höherwertigem Beton nur Unternehmen gestattet, die über eine ständige Betonprüfstelle E verfügen. Gleiches gilt für Fertigteil- und Transportbetonwerke. Diese muss von einem in der Betontechnologie und Betonherstellung erfahrenen Fachmann geleitet werden. Als solcher gilt, wer den Nachweis einer erweiterten betontechnologischen Ausbildung erbracht hat
Inhalt
Lehrgangsziel
Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis einer erweiterten betontechnologischen Ausbildung.
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung (Ausgabe 2013)
3.2. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und Prüfung
(1) Zur Ausbildung und Prüfung können solche Personen zugelassen werden, die eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
(a) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
- die Diplom-, Bachlor- oder Masterprüfung in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Baustoffingenieurwesen an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität und die durch schriftliche Arbeitsproben eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbeitens oder Prüfens von Beton nachweisen können.
(b) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
- die Abschlussprüfung an einer Fachhochschule, Technischen Hochschule, Universität in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung und die eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbeitens oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.
(c) Personen die mit Erfolg bestanden haben:
- die Meisterprüfung auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus und die eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit nach Abschluss ihrer Meisterprüfung im Entwerfen oder Herstellen oder Verarbeiten oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.
(2) Personen, welche die Voraussetzungen der Absätze (1), a) bis c), nicht erfüllen, können vom Prüfungsausschuss zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Entwerfen, Herstellen, Verarbeiten oder Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen können.
(3) Personen, welche die Voraussetzungen zum Nachweis der praktischen Tätigkeit gemäß (1) oder (2) noch nicht erfüllen, können vom Prüfungsausschuss zur Ausbildung und Prüfung zugelassen werden. Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung wird die Urkunde erst dann übermittelt, wenn der geforderte Umfang der praktischen Tätigkeit gemäß (1) oder (2) nachgewiesen wird.
(4) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. In Zweifelsfällen kann die Zulassung von einer Vorprüfung abhängig gemacht werden.
Abschluss
Prüfung vor einem vom Ausbildungsbeirat Beton beim Deutschen Beton- und Bautechnik - Verein berufenen Prüfungsausschuss im Hause der GFW-BAU. Der Lehrgang findet in 2 Modulen statt und es müssen beide absolviert werden.
Referententeam
Veranstaltungsnummer / Weitere Termine
Modul 1: 04.11.2020 - 17.11.2020
Modul 2: 02.12.2020 - 15.12.2020
Modul 1: 04.11.2021 - 17.11.2021
Modul 2: 01.12.2021 - 14.12.2021
Gebühren
Aus aktuellem Anlass kann die Mehrwertsteuer von 19% abweichen.
Lehrgang | Prüfung | |
2450,00 € | 350,00 € | netto |
392,00 € | 56,00 € | 16% MwSt |
2842,00 € | 406,00 € | brutto |
Lehrgang |
Prüfung |
|
2.450,00 € |
350,00 € |
netto |
465,50 € |
66,50 € |
19% MwSt |
2915,50 € |
416,50 € |
brutto |
Im Preis enthalten sind die Kosten für Lehrgangsunterlagen, Skripte, Bescheinigungen und Zeugnisse.
Außerdem enthalten ist die Verpflegung mit 1 Mittagessen inkl. 1 Getränk je Lehrgangstag .
Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück. Anschließend erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung zu der Veranstaltung. Beachten Sie bitte die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Hinweis
Die eingereichten Unterlagen werden vertraulich behandelt. Sie dienen ausschließlich der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen des Antragstellers.
Die Prüfung der Zulassung durch den Prüfungsausschuss erfolgt Anfang Oktober 2019. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt ein.
In unserem Info-Paket „Betontechnologie“ haben wir alle detaillierten Informationen und Formulare zusammengestellt.
Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne, Tel: 0231/5655892-0
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung |