Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 3 und 4
Seit etwa 1930 wurde in Deutschland Asbest in großen Mengen verwendet und zu mehr als 3.000 verschiedenen Produkten verarbeitet. Vor allem in den 1960er und 1970er Jahren wurden viele Gebäude unter Verwendung von z.B. Asbestzement erbaut. Seit Anfang der 1990er Jahre ist in Deutschland die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte verboten.
Doch damit ist Asbest nicht plötzlich verschwunden, sondern er begleitet uns bis heute besonders im Bereich der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Gebäuden, die in den genannten Zeiträumen erbaut wurden. Derartige Arbeiten, sowie die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle dürfen nur von Mitarbeitern durchgeführt werden, welche über einen entsprechenden Nachweis der Sachkunde gem. TRGS Anlag 3 oder 4 verfügen.
Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben. Der Sachkundenachweis gilt dann (gem TRGS 519 Stand März 2014) für den Zeitraum von 6 Jahren.
Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erworben wurden, waren nur noch bis zum 30.06.2016 gültig.
Sachkundenachweise, die nach dem 01.07.2010 erworben wurden, sind ab dem Datum des Erwerbs für 6 Jahre gültig!
Die Sachkundenachweise können nur während der Geltungsdauer durch die Teilnahme an diesem eintägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängert werden.
(Auszug aus der TRGS 519 Anlage 5)
Mindestanforderungen für Fortbildungslehrgänge zur Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519
Die Fortbildungslehrgänge für Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 3 bzw. Anlage 4 sind entsprechend den Anforderungen aus den jeweiligen Anlagen inhaltlich zu gestalten und getrennt durchzuführen.
Inhalte
1. Asbest – Verwendung und Eigenschaften
2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
3. Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
4. Technische und Organisatorische Maßnahme
5. Persönliche Schutzausrüstung
Referententeam
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
Veranstaltungsnummer / Weitere Termine
Gebühren
Lehrgang |
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320,00 € |
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netto |
60,80 € |
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19% MwSt |
380,80 € |
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brutto |
In der Teilnahmegebühr sind das Mittagessen und die Tagungsgetränke bereits enthalten.
Abschluß
Nachweis über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs
Dieser Lehrgang ist anerkannt durch die Ingenieurkammer-Bau NRW.
Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden es unterschrieben an uns zurück. Anschließend erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung zu der Veranstaltung.
Hinweis
Bitte legen Sie Ihrer Anmeldung zumindest eine Kopie Ihres entsprechenden Sachkundenachweises bei. Ohne Vorlage des Originals des Sachkundenachweises und des Nachweises der letzten Fortbildung (spätestens während der Veranstaltung) darf keine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt werden!
Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne, Tel: 0231/56 55 89 2- 0
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