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Künstlich hergestellte Mineralfasern werden in Deutschland seit Jahrzehnten eingesetzt und sind als bautechnische Produkte in Form von Wollen in vielen Bereichen der Wärmedämmung und als textile Gewebe für die verschiedenen Anwendungen eingesetzt. Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei Störungsbeseitigungen darf der Arbeitgeber nur Personen einsetzen, die über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen geschult sind und diese Kenntnisse selbständig anwenden können.
„Biopersistente Fasern“ (mit geringer Biolöslichkeit) - darunter fallen Glas- oder Steinwollen, die vor dem Jahr 2000 hergestellt oder bis zum 1. Juni 2000 (Herstellungs-, Inverkehrbringungs- und Verwendungsverbot in Deutschland) verbaut wurden und nicht das RAL-Gütezeichen haben - dürfen nach deutscher GefStoffV nicht mehr in Verkehr gebracht, also in Deutschland nicht mehr hergestellt oder verkauft werden.
Diese Entwicklungen machen es notwendig, in der Praxis grundsätzlich von zwei Typen von Mineralwolle-Dämmstoffen (KMF) zu sprechen, nämlich von so genannten „alten“ und so genannten „neuen“ Produkten.
Unter „alten“ Mineralwolle-Dämmstoffen im Sinne dieser Handlungsanleitung werden Produkte zusammengefasst, die nicht die Freizeichnungskriterien des Anhangs II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung erfüllen und als krebsverdächtig gelten.
Es gelten dann die entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß TRGS 521.
„Neue“ Mineralwolle-Dämmstoffe erfüllen hingegen die Freizeichnungskriterien des Anhangs II Nr. 5 Gefahrstoffverordnung und sind als nicht krebsverdächtig („frei vom Krebsverdacht“) eingestuft.
Unter dem Begriff Hochtemperaturwollen (HTW) werden Produkte aus künstlich hergestellten Mineralwollen, die für den Einsatz als Wärme-Dämmwerkstoff bei Temperaturen über 600°C geeignet sind, zusammengefasst. Hochtemperaturwolle (HTW) ist eine aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte Anhäufung von Fasern mit unterschiedlichen Längen und Durchmessern.
Referent
Dipl.-Geol. Andreas Eberstein
ARGE Arbeitssicherheit, Norderstedt
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
Veranstaltungsnummer / Weitere Termine
Gebühren
Lehrgang |
Prüfung |
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280,00 € |
0,00 € |
netto |
53,20 € |
0,00 € |
19% MwSt |
333,20 € |
0,00 € |
brutto |
Abschluß
Teilnahmebescheinigung
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