Mit der Einführung der Baustellenverordnung (BaustellV) am 01.07.1998 ist die EU-Richtlinie 92/97 EWG in nationales Recht umgesetzt worden.
Dadurch gelten besondere Mindestanforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz nun auch auf deutschen Baustellen. Die Verantwortlichkeit liegt grundsätzlich beim Bauherrn, sie wird aber im Regelfall an Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren delegiert.
Der Einsatz dieses Fachmanns setzt bestimmte Qualifikationen voraus, die in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RaB 30) näher definiert werden.
Inhalt
Lehrgangsziel
Erwerb der speziellen Kenntnisse des Koordinators für Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Abschluss
Die erworbenen Kenntnisse sind in einer Prüfung nachzuweisen. Nach bestandenem Lehrgang wird ein Zertifikat erteilt.
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
Führungskräfte auf Baustellen ( z.B. Bauleiter/innen), Absolventen/innen des Lehrgangs "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen gemäß RAB 30"
Baufachliche Ausbildung als Architekt/in, Ingenieur/in, Techniker/in, Meister oder Geprüfter Polier/in
Referent
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Biernath
IBB Westfalen GmbH
Veranstaltungsnummer / Weitere Termine
Gebühren
Lehrgang |
Prüfung |
|
400,00 € |
70,00 € |
netto |
76,00 € |
13,30 |
19% MwSt |
476,00 € |
83,30 € |
brutto |
Meisterhaft
750 Punkte (Nur möglich in Verbindung mit Anlage B)
Dieser Lehrgang ist anerkannt durch die Ingenieurkammer-Bau NRW.
Anmeldung
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Anmeldeformulare und Anlagen
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