Die GFW-BAU vergibt Stipendien für die Lehrgänge Vorarbeiter Hochbau und Tiefbau.
Wir übernehmen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Bewerbung bis 30.11.2026.
Vorarbeiter werden, ohne die Kosten selbst zu tragen
Wir vergeben zwei Stipendien für den Januar-Lehrgang. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren übernehmen wir vollständig.
Was wir übernehmen
- Lehrgangsgebühr: 900,00 €
- Prüfungsgebühr: 200,00 €
- Unfallversicherung während des Lehrgangs
- Verpflegung an allen Lehrgangstagen von Montag bis Donnerstag: Frühstück und Mittagessen
- Falls es beim ersten Mal nicht klappt: eine Wiederholungsprüfung
Fahrtkosten und eine eventuelle Unterkunft tragen Sie selbst.
Bitte bringen Sie ein Smartphone, Tablet oder Notebook mit, denn die Lehrgangsunterlagen stellen wir online bereit.
Für wen ist das Stipendium?
Für Fachkräfte vom Bau, die Verantwortung übernehmen wollen und dafür finanzielle Unterstützung brauchen. Zum Beispiel, wenn Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung nicht bezahlt, wenn Sie nach einer Pause wieder einsteigen oder wenn Sie den Lehrgang aus eigener Tasche zahlen müssten. Eine Altersgrenze gibt es nicht.
Sie müssen die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung erfüllen:
- Abschlussprüfung in einem anerkannten Bauberuf und insgesamt 4 Jahre einschlägige Berufspraxis (einschließlich Ausbildung), oder
- mindestens 5 Jahre einschlägige Berufspraxis
Welche Lehrgänge gefördert werden
- Vorarbeiter Hochbau (m/w/d), Nr. 1.110: 11.–29.01.2027, Holzwickede
- Vorarbeiter Tiefbau (m/w/d), Nr. 1.120: 11.–29.01.2027, Holzwickede
Pro Lehrgang vergeben wir ein Stipendium. Sie bewerben sich für einen der beiden Lehrgänge.
Worauf wir bei der Auswahl achten
- Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen und haben alle Unterlagen eingereicht.
- Ihre finanzielle Situation: Niemand sonst übernimmt die Kosten für Sie.
- Ihre Motivation: Warum wollen Sie jetzt Vorarbeiter werden, und was haben Sie danach vor?
- Was das Stipendium für Sie verändert.
Über die Vergabe entscheidet eine Jury aus drei Personen:
- Dr. Bernhard Baumann, Geschäftsführer, Diplom-Verwaltungswirt
- Willi Boos, Leiter des Schulungszentrums, Straßenbauermeister und gelernter Gärtner in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- Tobias Visser, Lehrgangsleitung Aufstiegsfortbildung, gelernter Straßenbauer und Straßenbauermeister
Noten, Alter und Rechtschreibung spielen keine Rolle. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung, unterschrieben (Vorlage unter Downloads)
- Gesellen- oder Facharbeiterbrief (wenn vorhanden)
- Arbeitgeberzeugnisse oder Tätigkeitsnachweise für Ihre Berufspraxis
- Ein paar Sätze über sich, als Text, Sprachnachricht oder kurzes Video
Sie können das Formular auch abschicken, wenn noch etwas fehlt.
Fehlende Unterlagen können Sie bis zum 30. November nachreichen.
Wichtig vor der Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich, bevor Sie sich für den Lehrgang anmelden. Wer bereits angemeldet ist, kann sich nicht mehr bewerben, denn das Stipendium soll eine Weiterbildung möglich machen, die sonst nicht stattfinden würde. Sie können eine bestehende Anmeldung stornieren und sich dann bewerben. Ihr Lehrgangsplatz wird dabei aber nicht freigehalten, und es gelten unsere Stornobedingungen.
Häufige Fragen
Muss ich nachweisen, wie viel ich verdiene?
Nein. Ihre Angabe ist eine Selbstauskunft. Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass sie stimmt.
Ich bin gerade ohne Arbeit oder in Elternzeit. Kann ich mich bewerben?
Ja. Entscheidend ist, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Gern beraten wir Sie auch zu weiteren Förderwegen.
Ich schreibe nicht gern. Muss ich einen langen Text verfassen?
Nein. Ein paar ehrliche Sätze genügen. Sie können uns stattdessen auch eine Sprachnachricht oder ein kurzes Handyvideo hochladen.
Wann erfahre ich, ob ich das Stipendium bekomme?
Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten am 7. Dezember 2026 Bescheid per E-Mail.
Was passiert, wenn ich nicht ausgewählt werde?
Pro Lehrgang setzen wir zwei Personen auf eine Nachrückliste. Allen anderen bieten wir eine Förderberatung an. Sie können sich außerdem regulär anmelden, solange Plätze frei sind, und sich in der nächsten Runde erneut bewerben.
Ich habe die Zusage, kann aber doch nicht. Was nun?
Bitte melden Sie sich so früh wie möglich. Dann kann jemand von der Nachrückliste den Platz bekommen. Bei einem wichtigen Grund haben Sie keinen Nachteil für spätere Bewerbungen.
Muss ich mit Foto in die Zeitung?
Nein. Wir fragen im Formular, ob Sie grundsätzlich bereit wären. Ihre Antwort hat keinen Einfluss auf die Auswahl.
Kann mein Arbeitgeber den Lehrgang nicht einfach bezahlen?
Wenn das möglich ist, ist das der bessere Weg, und das Stipendium bleibt für jemanden frei, der keine andere Unterstützung hat. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Ihre Ansprechperson
Luke Köhler | Lehrgangsleitung und Marketing
Telefon: +49 (0)2301 98 74 96 2
E-Mail: stipendium@gfw-bau.de