Das Weiterbildungssparen
Das Programm können Arbeitnehmer nutzen, die über den Betrieb vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für die Weiterbildung verwenden wollen. Auch Arbeitslose, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die in der Vergangenheit ein solches Guthaben angesammelt haben, können den Spargutschein nutzen.
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung auch dann zu finanzieren, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.
Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen. Alle Beschäftigten, die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzen, können diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.