Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Ich akzeptiere

header

Menü

Das Programm WeGebAU

Die Bundesagentur für Arbeit leistet mit dem Förderprogramm WeGebAU einen Beitrag dazu, dass Beschäftigte von einer beruflichen Weiterbildung profitieren.

Welche Beschäftigte können gefördert werden?
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die vom Arbeitgeber für die Dauer der Qualifizierung freigestellt werden,
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.

mehr dazu finden Sie hier (Quelle):  www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

 

und im "Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung" der Bundesagentur für Arbeit:

Merkblatt-6-Weiterbildung

Seitenanfang