Das Programm WeGebAU
Die Bundesagentur für Arbeit leistet mit dem Förderprogramm WeGebAU einen Beitrag dazu, dass Beschäftigte von einer beruflichen Weiterbildung profitieren.
Welche Beschäftigte können gefördert werden?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die vom Arbeitgeber für die Dauer der Qualifizierung freigestellt werden,
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
mehr dazu finden Sie hier (Quelle): www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
und im "Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung" der Bundesagentur für Arbeit:
Merkblatt-6-Weiterbildung