Page 48 - SEMINARE / LEHRGÄNGE 2021 - 2022
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Baustellenführungskräfte/ Personal Beton
Nachweis der erweiterten
betontechnologischen Ausbildung (E-Schein)
Nr. 2.320
Nach DIN EN 206 und DIN 1045-2 ist die Herstellung und Verarbeitung von höherwertigem Beton nur Unter-
nehmen gestattet, die über eine ständige Betonprüfstelle E verfügen. Gleiches gilt für Fertigteil- und Trans-
portbetonwerke. Diese muss von einem in der Betontechnologie und Betonherstellung erfahrenen Fachmann
geleitet werden. Als solcher gilt, wer den Nachweis einer erweiterten betontechnologischen Ausbildung er-
bracht hat.
Bautechnik / Verarbeitung Inhalt Ausbildungs- und Prüfungsordnung
m Konstruktive Anforderungen an Beton
(Ausgabe 2013)
und Stahlbeton
3.2. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und
m Ausgangsstoffe des Betons
Prüfung
(1) Zur Ausbildung und Prüfung können solche Per-
m Anforderungen Frischbeton und Festbeton
sonen zugelassen werden, die eine der nachste-
henden Voraussetzungen erfüllen:
m Entwerfen von Betonmischungen (a) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
Sicherheit / Umweltschutz m Beton in Abhängigkeit der Expositionsklassen - die Diplom-, Bachlor- oder Masterprüfung in
m Herstellen, Fördern, Einbauen, Verdichten,
Nachbehandeln
der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Bau-
stoffingenieurwesen an einer Fachhochschule,
Technischen Hochschule oder Universität und die
durch schriftliche Arbeitsproben eine mindestens
m Beton für bestimmte Anwendungsgebiete
m Sonstige Verfahren und Anforderungen,
des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbei-
Sonderbetone einjährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen
tens oder Prüfens von Beton nachweisen können.
m Qualitätssicherung (b) Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
Unternehmensführung / Recht Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fach-
- die Abschlussprüfung an einer Fachhochschule,
Lehrgangsziel
Technischen Hochschule, Universität in einer
richtung und die eine mindestens zweijährige
erweiterten betontechnologischen Ausbildung.
praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwer-
fens oder Herstellens oder Verarbeitens oder
Abschluss
Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitspro-
Prüfung vor einem vom Ausbildungsbeirat Beton
ben nachweisen können.
beim Deutschen Beton- und Bautechnik - Verein be-
rufenen Prüfungsausschuss im Hause der GFW-BAU.
Der Lehrgang findet in 2 Modulen statt; es müssen
- die Meisterprüfung auf dem Gebiet des Beton-
beide absolviert werden. (c) Personen die mit Erfolg bestanden haben:
und Stahlbetonbaus und die eine mindestens
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen zweijährige praktische Tätigkeit nach Abschluss
m Mitarbeiter von Betonprüfstellen ihrer Meisterprüfung im Entwerfen oder Her-
m Mitarbeiter von Transportbetonwerken stellen oder Verarbeiten oder Prüfen von Beton
m Bauleiter durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen
Marketing m Bausachverständige und Gutachter können.
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