Page 48 - SEMINARE / LEHRGÄNGE 2021 - 2022
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Baustellenführungskräfte/ Personal   Beton


              Nachweis der erweiterten

              betontechnologischen Ausbildung (E-Schein)

              Nr. 2.320



              Nach DIN EN 206 und DIN 1045-2 ist die Herstellung und Verarbeitung von höherwertigem Beton nur Unter-
              nehmen gestattet, die über eine ständige Betonprüfstelle E verfügen. Gleiches gilt für Fertigteil- und Trans-
              portbetonwerke. Diese muss von einem in der Betontechnologie und Betonherstellung erfahrenen Fachmann
              geleitet werden. Als solcher gilt, wer den Nachweis einer erweiterten betontechnologischen Ausbildung er-
              bracht hat.
       Bautechnik / Verarbeitung  Inhalt                         Ausbildungs- und Prüfungsordnung



              m  Konstruktive Anforderungen an Beton
                                                                 (Ausgabe 2013)
                 und Stahlbeton

                                                                 3.2. Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und
              m  Ausgangsstoffe des Betons
                                                                 Prüfung
                                                                 (1)  Zur Ausbildung und Prüfung können solche Per-
              m  Anforderungen Frischbeton und Festbeton
                                                                     sonen zugelassen werden, die eine der nachste-
                                                                     henden Voraussetzungen erfüllen:
              m  Entwerfen von Betonmischungen                   (a)  Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
       Sicherheit / Umweltschutz  m  Beton in Abhängigkeit der Expositionsklassen     - die Diplom-, Bachlor- oder Masterprüfung in
              m  Herstellen, Fördern, Einbauen, Verdichten,
                 Nachbehandeln
                                                                     der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder Bau-
                                                                     stoffingenieurwesen an einer Fachhochschule,
                                                                     Technischen Hochschule oder Universität und die
                                                                     durch schriftliche Arbeitsproben eine mindestens
              m  Beton für bestimmte Anwendungsgebiete
              m  Sonstige Verfahren und Anforderungen,
                                                                     des Entwerfens oder Herstellens oder Verarbei-
                 Sonderbetone                                        einjährige praktische Tätigkeit in Teilbereichen
                                                                     tens oder Prüfens von Beton nachweisen können.
              m  Qualitätssicherung                              (b)  Personen, die mit Erfolg bestanden haben:
       Unternehmensführung / Recht  Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis einer   technischen oder naturwissenschaftlichen Fach-
                                                                     - die Abschlussprüfung an einer Fachhochschule,

              Lehrgangsziel
                                                                     Technischen Hochschule, Universität in einer
                                                                     richtung und die eine mindestens zweijährige
              erweiterten betontechnologischen Ausbildung.
                                                                     praktische Tätigkeit in Teilbereichen des Entwer-
                                                                     fens oder Herstellens oder Verarbeitens oder
              Abschluss
                                                                     Prüfen von Beton durch schriftliche Arbeitspro-
              Prüfung vor einem vom Ausbildungsbeirat Beton
                                                                     ben nachweisen können.
              beim Deutschen Beton- und Bautechnik - Verein be-
              rufenen Prüfungsausschuss im Hause der GFW-BAU.
              Der Lehrgang findet in 2 Modulen statt; es müssen
                                                                     - die Meisterprüfung auf dem Gebiet des Beton-

              beide absolviert werden.                           (c)  Personen die mit Erfolg bestanden haben:
                                                                     und Stahlbetonbaus und die eine mindestens
              Teilnehmerkreis / Voraussetzungen                      zweijährige praktische Tätigkeit nach Abschluss
              m  Mitarbeiter von Betonprüfstellen                    ihrer Meisterprüfung im Entwerfen oder Her-
              m  Mitarbeiter von Transportbetonwerken                stellen oder Verarbeiten oder Prüfen von Beton
              m  Bauleiter                                           durch schriftliche Arbeitsproben nachweisen
       Marketing  m  Bausachverständige und Gutachter                können.




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