Nach den einschlägigen Vorschriften über Betoninstandsetzung dürfen derartige Arbeiten nur Unternehmen ausführen, die u.a. über anerkanntes Baustellenfachpersonal verfügen.
Darunter ist zu verstehen, dass die Baustellenfachkraft (i.d.R. Polier oder Meister) den Befähigungsnachweis SIVV erbracht hat.
Inhalt
Lehrgangsziel
Zertifikat SIVV-Schein
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
Bautechniker, Bauingenieure, Betonbauer, Maurer, Fachkräfte, die in der Betoninstandsetzung arbeiten und den Voraussetzungen des § 4 der vom „Ausbildungsbeirat Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ erlassenen Prüfungsordnung vom 01.Juli 2022 entsprechen.
Auszug aus der Prüfungsordnung
§ 4 Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und Prüfung
(1) Zur Ausbildung und Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen in der Erhaltung von Betonbauteilen besitzen und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
a) Facharbeiter mit Ausbildungsabschluss zum Beton- und Stahlbetonbauer, Hochbaufacharbeiter oder Maurer und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
b) Baustoffprüfer mit Ausbildungsabschluss der Fachrichtung Mörtel und Beton und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
c) Geprüfter Polier und Werkpolier im Hochbau oder Tiefbau, Meister auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus oder im Maurerhandwerk und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
d) Die Abschlussprüfung Bautechniker und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.
(2) Personen, welche die Voraussetzungen der Abschnitte (1) a) bis d) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen mindestens dreijährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in Baustoffkunde, insbesondere in Betontechnologie, und Tätigkeiten in der Betoninstandsetzung nachweisen können. Die Kenntnisse sind durch eine Eingangsprüfung zu belegen.
(3) Personen nach den Abschnitten
(1) a) bis c) und (2) sollen vor Beginn des Lehrgangs einen zweitägigen Vorbereitungslehrgang auf dem Gebiet der Betontechnologie absolvieren und müssen ihre Kenntnisse durch eine Eingangsprüfung belegen.
(4) Zugelassen werden auch Personen, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauwesens an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität bestanden haben sowie eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit nachweisen können.
Referententeam
Abschluss
Prüfung vor einem vom „Ausbildungsbeirat Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. berufenen Prüfungsausschuss im Hause der GFW-BAU.
SIVV-Schein (Zertifikat).
Veranstaltungsnummer / Weitere Termine (Prüfung jeweils am letzten Tag)
Gebühren
Lehrgang | Prüfung | |
1.900,00 € | 180,00 € | netto |
361,00 € | 34,20 € | 19% MwSt |
2.261,00 € | 214,20 € | brutto |
Je Lehrgangstag (außer freitags) ist die Verpflegung mit 1 Mittagessen inkl. 1 Getränk für 12,00 € (inkl. MwSt.) möglich. Sie können den Verpflegungswunsch auf dem Anmeldeformular angeben.
Dieser Lehrgang ist anerkannt durch die Ingenieurkammer-Bau NRW.
Anmeldung
Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück. Anschließend erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung zu der Veranstaltung. Beachten Sie bitte die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Hinweis
Für diesen Lehrgang ist eine Zulassung zur Ausbildung und Prüfung erforderlich. Das Formular finden Sie am Ende der Seite. Beachten Sie bitte die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
In unserem Info-Paket „Betontechnologie“ haben wir alle detaillierten Informationen und Formulare zusammengestellt.
Anmeldeformulare und Anlagen
Bei Rückfragen helfen wir Ihnen gerne, Tel: 02301 / 98 74 96-0
Sie können auch unsere Online Anmeldung nutzen, diese finden Sie ganz oben auf dieser Seite. |
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung |