Asbest-Lehrgänge nach TRGS 519 zum Erwerb der Sachkunde für die Durchführung
von Asbest-ASI-Arbeiten
Jahrzehntelang war Asbest einer der beliebtesten Baustoffe. Egal ob auf dem Dach, in Fassadenplatten oder als Dichtungsmaterial – Asbest wurde fast überall verbaut, wo es um Isolierung, Dauerhaftigkeit und Brandschutz ging. Dann wurden die Gesundheitsgefahren durch Asbestfasern bekannt. In Deutschland ist es seit 1993 gesetzlich verboten, Asbest herzustellen oder zu verarbeiten. Auch heute noch müssen asbestbelastete Gebäude saniert und Bauteile abgebrochen werden, bei denen asbesthaltige Werkstoffe zum Einsatz kamen. In Deutschland dürfen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) nur sachkundige Fachleute „ASI-Arbeiten“ durchführen.
Für die Bauwirtschaft haben sich in NRW zwei starke Dienstleister im Bereich der Fort- und Weiterbildung zusammengetan, damit dieses Thema auf hohem Qualitätsniveau vor allem sicher an den Mann und die Frau gebracht wird:
Die GFW-BAU (Gesellschaft zur Förderung des Westfälischen Baugewerbes mbH) und die BZB (Bildungszentren des Baugewerbes e.V.) bieten die entsprechenden Lehrgänge in Kooperation in Dortmund und Krefeld an.
So wird nicht nur ein flächendeckendes Angebot formuliert, sondern auch eine maximale Termin-Auswahlmöglichkeit für den Teilnehmer.
Inhalt
Die mit einer staatlichen Prüfung abschließenden Lehrgänge beinhalten:
Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten. (bspw. für Dachdecker)
Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs und geringer Einwirkung auf Asbestzement und an schwach gebundenen Asbestanwendungen. (bspw. für Maurer, Fliesenleger, Elektriker, Installateure, Schlosser)
Dieser Lehrgang dient dem Erwerb der Sachkunde für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschl. Asbestzementprodukten.(bspw. in den Branchen Sanierung, Abbruch, Isolierung, Entkernung, Ofen- und Industriefeuerungen, Sicherheitspersonal in der Industrie)
Abschluß
Abschlussprüfung durch die Bezirksregierung mit Zertifikat.
Nach erfolgreicher Beendigung des Kurses und Erwerb des Sachkundenachweises kann Ihr Unternehmen als anerkannter Fachbetrieb für Asbestsanierung zugelassen werden.
Referententeam
Veranstaltungsnummer / Weitere Termine für TRGS 519 Anlage 4 C
Gebühren
Lehrgang |
Prüfung |
||
470,00 € |
120,00 € |
netto |
|
89,30 € |
22,80 € |
19% MwSt |
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559,30 € |
142,80 € |
brutto |
In der Teilnahmegebühr sind das Mittagessen und die Tagungsgetränke bereits enthalten.
Dieses Seminar ist anerkannt durch die Ingenieurkammer-Bau NRW.
Anmeldung
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Anmeldeformulare und Anlagen
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