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Gewährleistungsrecht nach VOB/B und BGB – Nr. 4.900

Veranstaltung

Gewährleistungsrecht nach VOB/B und BGB – Nr. 4.900
Titel:
Gewährleistungsrecht nach VOB/B und BGB – Nr. 4.900
Wann:
02.03.2022
Wo:
GFW-BAU - Holzwickede, Nordrhein-Westfalen
Kategorien:
Unternehmensführung / Recht , Gewährleistungsrecht nach VOB und BGB

Beschreibung

Gewährleistungsrecht nach VOB/B und BGB

 

Die Kenntnis der Gewährleistungsrechte und der damit im Zusammenhang stehenden Haftungsfragen ist insbesondere im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse in der Baubranche von elementarer Bedeutung. Sowohl für die Vertragsgestaltung als insbesondere auch während der Durchführung des Bauvorhabens bis hin zum Ablauf der Gewährleistungsfristen nach der Abnahme müssen die Baubeteiligten diese Regelungsmechanismen kennen, um nicht Ansprüche zu verlieren, bzw. Ansprüche auch effektiv durchsetzen zu können. Geschieht dies nicht und werden die sowohl nach BGB-Werkvertragsrecht als auch nach der VOB/B vorhandenen rechtlichen Instrumentarien verkannt oder falsch eingesetzt, laufen Auftraggeber wie Auftragnehmer Gefahr, wirtschaftlich unkalkulierbare Risiken eingehen zu müssen. Sowohl Auftraggeber und Auftragnehmer als auch die sie beratenden Architekten, Sonderfachleute und Projektsteuerer müssen sich deshalb im verstärkten Maße mit den einzelnen Anspruchsgrundlagen und deren Konsequenzen auseinandersetzen, um Rechtsnachteile zu vermeiden bzw. Rechtsvorteile erlangen zu können.

 

Inhalt

  • Übersicht über die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen nach BGB- und VOB/B- Werkvertragsrecht
  • Rücktritt, Minderung und Schadensersatz nach BGB
  • Mängelansprüche nach der VOB/B unter Berücksichtigung von Minderung und Schadensersatz
  • Besonderheit des § 4 Abs. 7 VOB/B vor der Abnahme einschließlich Teilabnahme, fiktive Abnahme, förmliche Abnahme
  • Anspruchsreduzierung unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des Umfangs der Zurechenbarkeit von Planungs- und Überwachungsfehlern
  • Problematik des Gesamtschuldnerausgleichs
  • Darstellung der Vorteilsausgleichung unter Berücksichtigung der Themenkomplexe Neu für Alt und Sowiesokosten
  • Sonderprobleme: Mängelhaftung der Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute
  • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen und Berücksichtigung von vertraglichen Regelungsmöglichkeiten, Hemmungstatbeständen und Instrumentarien zur Geltendmachung von Forderung während der Gewährleistung
  • Darstellung des Forderungssicherungsgesetzes
  • Besondere Probleme bei Änderungen der anerkannten Regeln der Technik/DIN-Normen während der Ausführung

 

Ziel

des Seminars ist es, den Teilnehmern den sicheren Umgang mit dem Mängelrecht und den Haftungsfragen sowohl nach dem BGB-Werkvertragsrecht, als auch nach dem VOB-Vertragsrecht zu ermöglichen.

 

Teilnehmerkreis

Bauunternehmer und deren Bauleiter, Handwerker, Archtekten, Investoren, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Poliere, Niedserlassungsleiter und Projektleiter von Bauunternehmen

 

Referent
Rechtsanwalt Goetz Michaelis
Anwaltskanzlei Michaelis, Werne

 

Veranstaltungsnummer/weitere Termine

  • 4.900 02.03.2022

 

 Gebühren

 

Innungs-

mitglied

externe

Teilnehmer

 
320,00 € 380,00 € netto
60,805 € 72,20 € 19% MwSt
380,80 € 452,20 € brutto

In der Teilnahmegebühr sind ein Mittagessen und die Tagungsgetränke bereits enthalten.

 

Dieses Seminar ist anerkannt durch die Ingenieurkammer - Bau NRW.

 

Meisterhaft

100 Punkte

 

 

Anmeldung
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Anmeldeformulare und Anlagen
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Veranstaltungsort

Standort:
GFW-BAU
Straße:
Gottlieb-Daimler-Straße 34
Postleitzahl:
59439
Stadt:
Holzwickede
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Germany
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