Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen (ZTV-SA 99) und Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) verlangen von Straßen- und Tiefbauunternehmen den Nachweis, dass sie die Sicherung geeignet und qualifiziert vornehmen können.
Seit dem 01.01.2001 gilt das „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen - MVAS 99“. Jetzt kann das Unternehmen seine Eignung/ Qualifikation nicht mehr durch den Erfahrungsnachweis erbringen, vielmehr muss der namentlich Verantwortliche eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Diese Qualifikation kann nur durch die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung erbracht werden. Unser Seminar erfüllt die Anforderungen des MVAS 99.
Eine eintägige Schulung wird als ausreichend angesehen, sofern nicht alle Straßentypen erfasst werden (z.B. ohne BAB). Errichtet das Unternehmen Verkehrssicherungen an allen Straßentypen, muss eine zweitägige Schulung des Verantwortlichen erfolgen. Darüber hinaus wird vom BMVBS die Teilnahme an einer eintägigen Schulung auch für alle Nichtverantwortlichen „nachdrücklich empfohlen“, die mit der Ausführung von Sicherheitsmaßnahmen vor Ort bzw. mit Überwachungsaufgaben beauftragt sind.
In der Praxis tritt nun das Problem auf, dass vergebende Stellen oder übergeordnete Verbände den Empfehlungen des BMVBS vom 16.10.2000 folgen und weitergehende Forderungen an die Unternehmen richten, so dass ein eintägiges Seminar (Mindestanforderung) nicht als ausreichend gilt. Hierdurch herrscht vielerorts große Verunsicherung. Es kann auch vorkommen, dass die fehlende Qualifikation zum Ausschluss des Angebotes aus der Wertung führt.
Inhalt
Teilnehmerkreis
Bauunternehmer/innen, Bauleiter/innen, Sicherheitsbeauftragte, Verantwortliche aus Behörden und Bauhöfen.
Lehrgangsziel
Sie erwerben die erforderliche Fachkenntnis zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99).
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Referent
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Biernath
Veranstaltungsnummer / Weitere Termine
Gebühren
eintägig (zweitägig mit BAB)
Innungs- mitglied |
externe Teilnehmer |
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280,00 € (440,00 €) |
380,00 € (550,00 €) |
netto |
53,20 € ( 85,50 €) |
72,20 € ( 104,50 €) |
19% MwSt |
333,20 € (535,50 €) |
452,20 € (654,50 €) |
brutto |
In der Teilnahmegebühr sind ein Mittagessen und die Tagungsgetränke bereits enthalten.
Dieses Seminar (eintägig) ist anerkannt durch die Ingenieukammer-Bau NRW.
Anmeldung
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Anmeldeformulare und Anlagen
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