Folgelehrgang für Leitungs- und Aufsichtspersonal von
Entsorgungsfachbetrieben
Die Fachkunde über den Grundlehrgang gemäß § 11 EbfV und § 6 BefErlV erfordert eine alle zwei Jahre wiederkehrende Fortbildungsschulung zur Aufrechterhaltung Ihrer Qualifikation.
Die Zertifizierung Bau verfügt über die Anerkennung der Senatsverwaltung Berlin des Lehrgangs zum Fachkundenachweis nach §9 Entsorgungsfach-betriebverordnung (EfbV) und § 3 Beförderungs-erlaubnisverordnung (BefErlV) - Grundlehrgang Entsorgungsfachbetrieb, sowie die Anerkennung von Fortbildungslehrgängen zur Erlangung der Fachkunde nach §11 Entsorgungsfachbetrieb-verordnung (EfbV).
Inhalt
Abschluss
Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Qualifikation gemäß § 11 EbfV und § 6 BefErlV
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen
zukünftiges Leitungs- und Aufsichtspersonal von Entsorgungsfachbetrieben
Referent
RA Dr. Patrick Blümcke, talanwälte Wuppertal
Veranstaltungsnummer / Weitere Termine
Gebühren
Lehrgang |
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400,00 € |
netto |
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76,00 € |
19% MwSt |
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476,00 € |
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brutto |
In der Teilnahmegebühr sind das Mittagessen und die Tagungsgetränke bereits enthalten.
Anmeldung
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Anmeldeformulare und Anlagen
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