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SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator

Die Baustellenverordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, BaustellV) fordert im §3 „Koordinierung“, dass „für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, (…) ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen (sind).“

Geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige

  • Baufachliche Kenntnisse (z.B.: Architekt, Ingenieur, Techniker, Meister, Geprüfter Polier),
  • Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (Anlage B) und
  • Spezielle Koordinatorenkenntnisse (Anlage C) sowie
  • Berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt (mindestens zwei Jahre).

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