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Berechtigte Nachträge effektiv durchsetzen und unberechtigte Nachträge wirksam abwehren– Nr. 4.910

Veranstaltung

Berechtigte Nachträge effektiv durchsetzen und unberechtigte Nachträge wirksam abwehren– Nr. 4.910
Titel:
Berechtigte Nachträge effektiv durchsetzen und unberechtigte Nachträge wirksam abwehren– Nr. 4.910
Wann:
26.10.2020
Wo:
GFW-BAU - Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Kategorien:
Unternehmensführung / Recht , Berechtigte Nachträge effektiv durchsetzen und unberechtigte Nachträge wirksam abwehren

Beschreibung

Berechtigte Nachträge effektiv durchsetzen und unberechtigte Nachträge wirksam abwehren

 

Sowohl im „neuen“ BGB-Werkvertragsrecht, als insbesondere auch in der VOB/B gibt es Regelungen zu Nachträgen, die teils unterschiedlich sind und teils aufeinander aufbauen oder sich ergänzen.

Je nachdem, ob ein BGB-Werkvertrag oder ein VOB/B-Werkvertrag geschlossen wird, müssen daher Auftraggeber, Auftragnehmer sowie die sie begleitenden Architekten und Ingenieure Kenntnisse von diesen Regelungen haben, um rechtliche und wirtschaftliche Nachteile in erheblichem Umfange zu vermeiden.

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Jahr eine Grundsatzentscheidung gefällt hat, nach der der jahrzehntelang geltende Grundsatz „guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ in dieser Form nicht mehr gilt, müssen auch Auftraggeber und Auftragnehmer besondere Kenntnisse davon haben, in welcher Art und Weise und in welcher Höhe Nachträge geltend gemacht werden können.

Auch inwiefern dabei zwischen den einzelnen Nachtragsarten differenziert werden muss, muss genau überprüft werden.

Wichtig ist es auch zu wissen, wie Nachträge dokumentiert werden können, um diese wirksam durchsetzen zu können, bzw. unberechtigte Nachträge effektiv abwehren zu können.

Darüber hinaus müssen die Vertragspartner auch wissen wie zu reagieren ist, wenn vom Bau-Soll abweichende Leistungen angeordnet, jedoch möglicherweise nicht mit Vollmacht beauftragt werden und ob und wenn ja in welcher Form dann gegebenenfalls Ansprüche weiter verfolgt werden können. Stichwort hierzu ist u.a. die Geschäftsführung ohne Auftrag.

Schließlich gehört auch das Wissen um die Möglichkeiten der Absicherung von Nachträgen zum Rüstzeug eines jeden Unternehmers.

 

Inhalt

  • BGB- oder VOB-Werkvertrag?
  • Die einzelnen Vertragsarten nach BGB und VOB
  • Voraussetzungen für Nachträge nach BGB-Werkvertragsrecht
  • Voraussetzungen für Nachträge nach VOB/B-Werkvertragsrecht
  • Art und Weise der Abrechnung von Nachträgen nach der neuen BGH-Rechtsprechung
  • Vollmachten
  • Unter welchen Voraussetzungen werden ohne Auftrag erbrachte Leistungen vergütet?
  • Stichwort: Änderungen der anerkannten Regeln der Technik während der Ausführung und Nachträge
  • Absicherung von Nachträgen z.B. durch die Bauhandwerkersicherheit gemäß § 650 f BGB
  • Vorteilsausgleichung/Sowiesokosten

 

Ziel

des Seminars ist es, den Teilnehmern nahe zu bringen, wie Nachträge dokumentiert werden können, um diese wirksam durchsetzen zu können, bzw. unberechtigte Nachträge effektiv abwehren zu können.

Teilnehmerkreis

Bauunternehmer und deren Bauleiter, Handwerker, Archtekten, Investoren, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Poliere, Niedserlassungsleiter und Projektleiter von Bauunternehmen

 

Referent
Rechtsanwalt Goetz Michaelis

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrwecht
Anwaltskanzlei Michaelis, Werne

 

Veranstaltungsnummer/weitere Termine

  • 4.910 26.10.2020
 Gebühren
 Aus aktuellem Anlass kann die Mehrwertsteuer von 19% abweichen.

Innungs-

mitglied

externe

Teilnehmer

 

295,00 €

380,00 €

netto

47,20 €

60,80 €

16% MwSt

342,20 €

440,80 €

brutto

Innungs-

mitglied

externe

Teilnehmer

 

295,00 €

380,00 €

netto

56,05 €

72,20 €

19% MwSt

351,05 €

452,20 €

brutto

In der Teilnahmegebühr sind ein Mittagessen und die Tagungsgetränke bereits enthalten.

 

 

Meisterhaft

100 Punkte

 

 

Anmeldung
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Anmeldeformulare und Anlagen
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Veranstaltungsort

Standort:
GFW-BAU
Straße:
Lange Reihe 60
Postleitzahl:
44143
Stadt:
Dortmund
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Germany
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