Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Ich akzeptiere

header

Menü

Anmeldung

Es stehen Ihnen folgende Anmeldemöglichkeiten zur Verfügung:

Bitte beachten Sie dazu unsere aktellen AGBs.

Die Begabtenförderung durch die SBB

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium. Gesellschafter der SBB sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Handwerkskammertag und der Bundesverband der Freien Berufe.

näheres unter (Quelle):   www.sbb-stipendien.de/sbb.html

 

  • Das Weiterbildungsstipendium unterstützt Berufseinsteiger nach der Ausbildung. So werden u.a. Technikerlehrgänge und die Vorbereitung auf die Meisterprüfung gefördert.

mehr dazu finden Sie hier www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

  • Das Aufstiegsstipendium richtet sich an beruflich Qualifizierte mit mehreren Jahren Praxiserfahrung. Dieses Stipendium unterstützt ein erstes akademisches Hochschulstudium – in Vollzeit oder berufsbegleitend.

mehr dazu finden Sie hier www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

 

Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit

der Bildungsgutschein

(Quelle: www.arbeitsagentur.de; Auszug aus Broschüre“ Was?, Wie viel?, Wer? SGB III 2012)

was?
Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung, dass bei Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung Weiterbildungskosten übernommen werden. Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins setzt voraus, dass in einer persönlichen Beratung mit einer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wurde.

wie viel?
Die Übernahme von Weiterbildungskosten ist von vorhandenen Haushaltsmitteln abhängig (Kannleistungen). Bezahlt werden notwendige Lehrgangskosten, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Teilnehmende mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten bei Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (siehe hierzu Nr. 6).

wer?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder weil sie keinen Berufsabschluss besitzen, sie vor Beginn der Teilnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurden und ihnen das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen durch einen Bildungsgutschein bescheinigt wurde und die Maßnahme und der Träger der Maßnahme von einer fachkundigen Stelle für die Förderung zugelassen sind.

Leistungen für Bürgerinnen und Bürger
Der Bildungsgutschein beinhaltet u. a. das Bildungsziel und die Qualifizierungsschwerpunkte, die vorgesehene maximale Weiterbildungsdauer und die Gültigkeitsdauer. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist bei einem zugelassenen Träger ihrer bzw. seiner Wahl für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. Hat eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, können nur die Weiterbildungskosten bezahlt werden. Ebenso werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gefördert, wenn sie die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen und eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erwartet werden kann.

Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

1. sie bei Beginn der Teilnahme das 45. Lebensjahr vollendet haben,
2. sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Teilnahme an der Maßnahme weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben,
3. der Betrieb, dem sie angehören, weniger als 250 Beschäftigte hat,
4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes, dem sie angehören, durchgeführt wird,
5. Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen und
6. der Träger und die Maßnahme für die berufliche Weiterbildungsförderung zugelassen sind.

Auch Beschäftigte, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei beruflicher Weiterbildung durch die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Voraussetzungen (Nummern 2 bis 6) muss

1. die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten tragen und 2. die Maßnahme vor dem 31. Dezember 2014 beginnen.

mehr...

Wer hilft weiter?

Ein Bildungsgutschein kann nur nach vorheriger Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt werden. Vereinbaren Sie unter der gebührenfreien Nummer 0800 4 555500 oder über das Kontaktformular einen Termin, um sich zu den Fördervoraussetzungen beraten zu lassen.

 

Das Programm WeGebAU

Die Bundesagentur für Arbeit leistet mit dem Förderprogramm WeGebAU einen Beitrag dazu, dass Beschäftigte von einer beruflichen Weiterbildung profitieren.

Welche Beschäftigte können gefördert werden?
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die vom Arbeitgeber für die Dauer der Qualifizierung freigestellt werden,
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens 4 Jahren einer an- oder ungelernten Tätigkeit nachgehen und den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.

mehr dazu finden Sie hier (Quelle):  www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

 

und im "Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung" der Bundesagentur für Arbeit:

Merkblatt-6-Weiterbildung

Aufstiegs BaföG bei Weiterbildungen nach AFBG

 Quelle https://www.aufstiegs-bafoeg.de

 

"Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das Aufstiegs-BAföG bauen. Beantragen Sie Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren sowie bei Vollzeitmaßnahmen Unterstützung zum Lebensunterhalt.

Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Seit dem 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Wenn Sie an einer Vollzeitmaßnahme teilnehmen, können Sie zusätzlich zur Förderung der Fortbildungskosten einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Diese Unterhaltsförderung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls von dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners. Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden."

 

WER / WAS / WIE gefördert wird erfahren Sie detailiert hier:  https://www.aufstiegs-bafoeg.de

Unterkategorien

Seitenanfang