Page 85 - SEMINARE / LEHRGÄNGE 2021 - 2022
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Die Förderung ist an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden:
• Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer).
• Bei Vollzeitmaßnahmen müssen in der Regel je Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an 4 Werktagen
(Vollzeit-Fortbildungsdichte) stattfinden. Vollzeitfortbildungen dürfen insgesamt nicht länger als drei Jahre
dauern (maximaler Vollzeit-Zeitrahmen).
• Bei Teilzeitmaßnahmen müssen die Lehrveranstaltungen monatlich im Durchschnitt mindestens 18 Unter-
richtsstunden (Teilzeit-Fortbildungsdichte) umfassen. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als
vier Jahre dauern (maximaler Teilzeit-Zeitrahmen).
• Fernlehrgänge können als Teilzeitmaßnahme gefördert werden, wenn sie die Förderungsvoraussetzungen
des AFBG erfüllen und zusätzlich den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
• Mediengestützte Lehrgänge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie durch Präsenzunterricht oder durch
eine, diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400
Stunden ergänzt werden und regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden. Reine Selbstlernphasen
sind nicht förderfähig.
• Förderfähig sind nur Lehrgänge bei zertifizierten Anbietern, die über ein entsprechendes Qualitätssiche-
rungssystem verfügen.
Wie wird gefördert?
Bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung können Sie auf die Unterstützung von Bund und Ländern durch das
Aufstiegs-BAföG bauen. Die Förderung mit AFBG beinhaltet Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die
Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen.
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig
einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Auch
die Materiakosten eines Meisterprojekts werden bis zur Hälfte der Kosten, höchstens bis zu 2.000 Euro finanziert.
Auf Antrag werden Ihnen bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig ge-
wordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Alleinerziehende, die Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, können
ebenfalls einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag in
Höhe von 150 Euro erhalten. Diesen erhalten Sie während der Maßnahme komplett als Zuschuss.
Beitrag zum Lebensunterhalt
Bei Vollzeitfortbildungen wird einkommens- und vermögensabhängig zusätzlich der Unterhaltsbedarf gefördert.
• Beitrag zum Lebensunterhalt für Teilnehmende bis zu 892 €
• Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte bis zu 235 €; Zuschussanteil bis zu 100 %
• Aufschlag je Kind bis zu 235 €; Zuschussanteil 100 %
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