Page 82 - SEMINARE / LEHRGÄNGE 2021 - 2022
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Fördermöglichkeiten
Bildungsprämie
Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministeri-
um für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds
gefördert.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Förderkonditionen und Abrechnungsmodalitäten
überarbeitet. Die zentralen Änderungen in Hinblick auf den Prämiengutschein sind:
• Die Aufhebung der Altersgrenze von 25 Jahren, das heißt, auch jüngere Weiterbildungswillige können einen
Prämiengutschein erhalten
• Aufhebung der 1.000-Euro-Grenze in Bundesländern ohne anschließendes Landesprogramm (ausgenom-
men davon sind Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein - hier darf
die angestrebte Weiterbildung weiterhin nicht mehr als 1.000 Euro kosten). Entscheidend ist der Durchfüh-
rungsort der Weiterbildung.
• Nutzung eines Prämiengutscheins für mehrere Maßnahmen unter einem inhaltlichen Bildungsziel
• jährliche Gutscheinausgabe
• Öffnung für Altersrentner(innen) und Pensionärinnen/Pensionäre
• einsetzbar für Pflichtfortbildungen (regelmäßig nachweisliche Fortbildungen), für die keine gesetzliche oder
durch Rechtsverordnung festgelegte Finanzierungspflicht durch den Arbeitgeber besteht
Unverändert gilt als Voraussetzung, dass die Personen
• mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
• über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro verfügen
(bei gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro);
Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?
Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder
zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kom-
petenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fach-
spezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer. Mit Weiterbildung verbessern
Sie Ihre Chancen am Arbeitsmarkt. Und die Bildungsprämie hilft Ihnen dabei, diese Chancen zu verwirklichen,
denn: Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein. Kompetente Beraterinnen und Berater in
Ihrer Nähe informieren Sie über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und die Förderung durch die
Bildungsprämie. Die Bildungsprämie besteht aus dem Prämiengutschein und / oder dem Weiterbildungssparen:
Der Prämiengutschein
Sie können den Prämiengutschein nach einem Beratungsgespräch erhalten; anschließend können Sie ihn bei
der GFW-BAU abgeben und erhalten eine reduzierte Rechnung. Einen Prämiengutschein können Sie einmal
pro Jahr erhalten.
Das Weiterbildungssparen
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angespar-
ten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung auch dann zu finanzieren, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen
ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.
Beim Weiterbildungssparen gelten keine Einkommensgrenzen. Alle Beschäftigten, die ein mit Arbeitnehmer-
sparzulage gefördertes Ansparguthaben besitzen, können diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch
nehmen.
Sie können beide Komponenten miteinander kombinieren, also mit dem Prämiengutschein die Kursgebühren
reduzieren und die restlichen Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.
80 Mehr unter www.bildungspraemie.info