Page 81 - SEMINARE / LEHRGÄNGE 2021 - 2022
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Fördermöglichkeiten
          Bildungsscheck NRW – Veränderte

          Schwerpunktsetzung ab 1. April 2020



          Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds

          Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung weiterhin Anstrengungen zur beruflichen Wei-
          terbildung in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderangebot wird ausgebaut und der Zugang zum
          Förderangebot flexibler. Mit Blick auf den zunehmenden Digitalisierungsdruck in den Unternehmen stehen
          künftig bis zu 15 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit. Mit dem Bildungsscheck NRW wird
          die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.

          Was wichtig ist beim Bildungsscheck NRW:
          •  Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen,
            werden bis zur Hälfte gefördert.
          •  Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
          •  Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
          •  Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

          Wer bekommt was?

          Der Bildungsscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige
          •  Beschäftigte/Beschäftigter (mit betrieblichen Zugang: aus einem kleineren oder mittleren Unternehmen mit
            bis zu 249 Beschäftigten) oder bei individuellem Zugang , mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen
            von max. 40.000 Euro (max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung),
          •  Selbstständige, mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (max. 80.000 Euro bei
            gemeinsamer Veranlagung) oder
          •  Berufsrückkehrende.
          •  Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-
            Learning gefördert.
          •  Die oben genannten Einzelpersonen können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.

          Für Beschäftigte mit einem Einkommen bis max. 20.000 Euro Jahreseinkommen stellt der Bund mit der
          "Bildungsprämie" (s. Seite 78) eine Fördermöglichkeit zur Verfügung.

          Der Bildungsscheck für Betriebe

          Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Seminarkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Mit-
          arbeiterin bzw. Mitarbeiter. Betriebe können dabei bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung
          ihrer Beschäftigten erhalten.

          •  Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 249 Beschäftigten
          •  Mit Inkrafttreten der neuen ESF-Richtlinien zum 01.04.2020 gilt, dass maximal ein betrieblicher Bildungs-
            scheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter je Kalenderjahr ausgegeben werden kann.
          •  Ab dem 01.04.2020 können für Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden keine betrieblichen
            Bildungsschecks mehr ausgegeben werden.
          •  Eine Bildungsscheck-Förderung für berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur
            Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, ist ab dem 01.04.2020 nicht mehr
            möglich (z.B. Sicherheitsingenieurin/Sicherheitsingenieur, Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter
            oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).
          •  Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare)
            und E-Learning gefördert.
          •  Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.

          Mehr zum Bildungsscheck finden Sie unter  www.mags.nrw/bildungsscheck                              79
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