Page 83 - SEMINARE / LEHRGÄNGE 2021 - 2022
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Fördermöglichkeiten

              "Meisterprämie" in Niedersachsen
              (Quelle www.nbank.de)

              Niedersächsische  Absolventen  mit  einem  Meisterabschluss  im  Handwerk  können  seit  14.  Mai  2018  die
              „Meisterprämie“ beantragen. Diese Prämie soll die Meisterausbildung attraktiver machen und eine Anerken-
              nung für die bestandene Prüfung darstellen.

              •  Prämie in Höhe von 4.000 Euro
              •  Erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk seit dem 01.09.2017
              •  Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Niedersachsen
              •  Die Meisterprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet

              Mehr dazu unter www.nbank.de  (Privatpersonen/ Ausbildung-Qualifikation / Meisterprämie-im-Handwerk)



              WIN - Weiterbildung in Niedersachsen

              (Quelle www.nbank.de)


              Niedersächsische Unternehmen können einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die
              NBank unterstützt diese Unternehmen bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäi-
              schen Sozialfonds (ESF) und Landesmittel.

              Gefördert werden Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber/
              innen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten.

              •  Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen
              •  Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro
              •  Maximal 36 Monate Laufzeit
              •  Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2022
              •  Pro Teilnehmer/in und Weiterbildungsmaßnahme ist ein Antrag zu stellen

              Mehr dazu finden Sie hier: www.nbank.de



              "Bremische Aufstiegsfortbildungsprämie" in Niedersachsen
              (Quelle www.nbank.de)

              Sie haben Ihre Aufstiegsfortbildungsprüfung erfolgreich hinter sich gebracht? Dann lassen Sie sich dafür mit
              4.000 Euro belohnen!

              Auf einen Blick:


              •  Prämie in Höhe von 4.000 Euro
              •  Erfolgreich absolvierte Aufstiegsfortbildungsprüfung seit dem 01.01.2019
              •  Antragstellung spätestens 6 Monate nach Datum der Ausstellung des Abschlusszeugnisses
              •  Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Land Bremen
              •  Die Aufstiegsfortbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet


              Mehr dazu finden Sie unter: www.gfw-bau.de/images/stories/Produktinformation-Meisterprämie.pdf
              oder www.nbank.de  (Privatpersonen/ Ausbildung-Qualifikation / Meisterprämie-im-Handwerk)


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