Page 78 - SEMINARE / LEHRGÄNGE 2021 - 2022
P. 78

Baustellenführungskräfte/ Personal  Berechtigte Nachträge effektiv durchsetzen


              und unberechtigte Nachträge wirksam abwehren

              Nr. 4.910


              Sowohl im „neuen“ BGB-Werkvertragsrecht, als insbesondere auch in der VOB/B, gibt es Regelungen zu Nach-
              trägen, die teils unterschiedlich sind und teils aufeinander aufbauen oder sich ergänzen. Je nachdem, ob ein
              BGB-Werkvertrag oder ein VOB/B-Werkvertrag geschlossen wird, müssen daher Auftraggeber, Auftragnehmer
              sowie die sie begleitenden Architekten und Ingenieure Kenntnisse von diesen Regelungen haben, um rechtliche
              und wirtschaftliche Nachteile in erheblichem Umfange zu vermeiden.

              Nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr eine Grundsatzentscheidung gefällt hat, nach der der
       Bautechnik / Verarbeitung  Weise und in welcher Höhe Nachträge geltend gemacht werden können. Auch inwiefern dabei zwischen den
              alte Grundsatz „Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ in dieser Form nicht
              mehr gilt, müssen auch Auftraggeber und Auftragnehmer besondere Kenntnisse haben, in welcher Art und


              einzelnen Nachtragsarten differenziert werden muss, muss genau überprüft werden.

              Wichtig ist es auch zu wissen, wie Nachträge dokumentiert werden können, um diese wirksam durchsetzen, bzw.
              unberechtigte Nachträge effektiv abwehren zu können. Darüber hinaus müssen die Vertragspartner auch wissen,
              wie zu reagieren ist, wenn vom Bau-Soll abweichende Leistungen angeordnet, jedoch möglicherweise nicht
              mit Vollmacht beauftragt werden und ob und wenn ja in welcher Form dann gegebenenfalls Ansprüche weiter
              verfolgt werden können. Stichwort hierzu ist u.a. die Geschäftsführung ohne Auftrag. Schließlich gehört auch
              das Wissen um die Möglichkeiten der Absicherung von Nachträgen zum Rüstzeug eines jeden Unternehmers.
       Sicherheit / Umweltschutz  Inhalte:                       gesellschaften; Sachverständige; Poliere; Niederlas-


              m BGB- oder VOB-Werkvertrag?
                                                                 sungsleiter und Projektleiter von Bauunternehmen
              m Die einzelnen Vertragsarten nach BGB und VOB
              m Voraussetzungen für Nachträge nach BGB-Werk-
                                                                 Referent:
                vertragsrecht
                                                                 Goetz Michaelis
              m Voraussetzungen für Nachträge nach VOB/B-
                Werkvertragsrecht
                                                                 ANWALTSKANZLEI MICHAELIS, Werne
              m Art und Weise der Abrechnung von Nachträgen      Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
                nach der neuen BGH-Rechtsprechung                Anmeldung
              m Vollmachten
                                                                 Wenn Sie an dieser Veranstaltung teilnehmen möch-
       Unternehmensführung / Recht  m Stichwort: Änderungen der anerkannten Regeln der   erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung.
              m Unter welchen Voraussetzungen werden ohne
                                                                 ten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und sen-
                Auftrag erbrachte Leistungen vergütet?
                                                                 den Sie es unterschrieben an uns zurück. Anschließend
                Technik während der Ausführung und Nachträge
                                                                 In der Teilnahmegebühr sind ein Mittagessen und die
              m Absicherung von Nachträgen z.B. durch die Bau-
                                                                 Tagungsgetränke bereits enthalten.
                handwerkersicherheit gemäß § 650 f BGB
              m Vorteilsausgleichung/Sowiesokosten

              Teilnehmerkreis:
              Bauunternehmer und deren Bauleiter; Handwerker;
              Architekten; Investoren; Bauträger; Wohnungsbau-                                        100 Punkte



               Veranstaltungsnummer / Termine     Dauer     Veranstaltungsort              Preis
                                                                               Innungs-    externe
                                                                               mitglied  Teilnehmer
       Marketing  4.910       27.09.2021           1 Tag       Dortmund         320,00 €   380,00 € netto


                                                                                            72,20 €
                                                                                 60,80 €
                                                                                                    19 % MwSt.
      76                                                                        380,80 €   452,20 € brutto



                                                                                      GFW-BAU | Schulungszentrum
   73   74   75   76   77   78   79   80   81   82   83